Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 319

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Ich habe in Gesprächen mit den Gebietskrankenkassen, mit den Ländern, auch im Bereich der Versorgung von Kindern in der Psychotherapie, in der Jugendpsychiatrie schon die ersten Schritte gesetzt. Niederösterreich, Oberösterreich, Wien haben ihre Kontingente maßgeblich erweitert. Das ist Gesundheitspolitik, die nachhaltig ist, das ist Gesundheitspolitik, die bei den Kindern und Jugendlichen dann auch ankommt. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es geht auch um die Frage der Lebens­mittelsicherheit. Ja, Sie haben recht, es ist für mich ganz, ganz wichtig, und ich stehe dazu, dass wir die Ernährungssituation verändern. Und wir brauchen dazu nicht dicke Papiere, sondern wir brauchen klare Hilfen, auch in den Schulen. Und auch das werde ich im Jahr 2012 umsetzen, gemeinsam mit dem Unterrichtsministerium, gemeinsam mit den Ländern. Viele Landesschulräte sind froh darüber, dass wir konkret in die Schulen fahren und die Ernährungssituation dort verbessern wollen.

Ich erlaube mir auch, darauf hinzuweisen, dass wir mit diesem Budget beginnen, im Gesundheitsbereich zukunftsfähiger zu werden. Ich erinnere daran, ich habe am Dienstag in der Bundesregierung eine durchaus bedeutende Veränderung betreffend die Krankenanstalten eingebracht, der parlamentarischen Behandlung ist sie schon zugeführt, wo es darum geht, auch die Qualität in den Krankenanstalten zu themati­sieren und eine Verbesserung des Gesundheitssystems in den Krankenanstalten vor­zunehmen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich noch ein paar Dinge zu aktuellen Themen sagen. Dies betrifft die Elektronische Gesundheitsakte. Sie ist in Diskussion. Heute ist es auch angesprochen worden: Viele Menschen wissen gar nicht, welche Medikamente sie bekommen, und können das dem Arzt auch gar nicht in einer qualitätsvollen Form sagen. Viele Menschen wissen nicht oder können es ihrem Arzt nicht sagen, was für sie im Krankenhaus bereits an Diagnosen abgegeben und an Empfehlungen ausgesprochen worden ist. Die Ärztinnen und Ärzte haben ein Recht darauf, auf der Grundlage guter Information weiterzubehandeln, und wir müssen diese Qualität auch sicherstellen. Mit der neuen Diskussion um die Elektronische Gesund­heitsakte wird es gelingen, moderne Instrumente für die Information der Ärztinnen und Ärzte zu nutzen.

Erlauben Sie mir, dies hinzuzufügen: Damit können wir die Qualität in der medizini­schen Versorgung in Österreich ganz massiv ausbauen! Da werden wir weniger Erkrankungen wegen Fehlmedikation haben. Da werden wir weniger Arbeitsausfälle haben, weil man nicht mehr von einem Arzt zum anderen für den zweiten, dritten und vierten gleichen Befund geschickt wird. Da werden wir auch weniger Kranken­haus­aufenthalte haben, weil diese gar nicht mehr notwendig werden.

Ich habe sehr klar gesagt, Datenschutz ist mir persönlich ganz, ganz wichtig. Daten­schutz bedeutet beim ELGA-Gesetz Folgendes. Erstens: Die Daten bleiben beim Arzt und im Krankenhaus.

Zweitens: Es werden nur gesicherte Netze verwendet.

Drittens: Erstmals haben alle Menschen Einsicht in ihren eigenen Krankenakt; viele wissen gar nicht, was im Krankenhaus über sie gespeichert ist.

Viertens: Alle Menschen können nachprüfen, wer auf ihre Daten zugegriffen hat, und können das auch selber einsehen, bekommen ein Protokoll.

Fünftens: Die Teilnahme ist für die Patientinnen und Patienten freiwillig, jeder kann daraus herausoptieren. Ich denke, da hat man durchaus den höchsten Datenschutz eingesetzt.

 


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