Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 527

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liche Standards in Österreich gewährleistet sind und evaluieren wo Maßnahmen zur Verbesserung dieser Standards notwendig sind.

Um die öffentliche Debatte von Empfehlungen und Umsetzungsvorschlägen des Monitoringausschusses zu fördern, sollen die Sitzungen des Ausschusses für die interessierte Öffentlichkeit zugänglich sein.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzu­leiten, der die Einrichtung eines finanziell ausreichend dotierten, unabhängigen Kin­derrechte-Monitoringausschusses zur Überprüfung der Umsetzung des Bundesverfas­sungsgesetzes über die Rechte von Kindern normiert.

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Bundesminister Dr. Mitter­lehner. – Bitte.

 


14.01.17

Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich teile die schon von mehreren Rednerinnen und Rednern angesprochene Meinung, dass wir im Familien­bereich noch längst nicht unsere Wunschziele erreicht, jedoch die Möglichkeiten, die aufgrund der budgetären und auch konjunkturellen Entwicklung gegeben sind, genutzt haben. Es ist auch angesprochen worden, dass ich seit April für diesen Bereich sozusagen allein verantwortlich bin. Dazu muss ich sagen, dass ich auf Basis guter Vorarbeiten versuche, vor allem systematisch an die Probleme heranzugehen, die sich insbesondere in Bezug auf den Familienlastenausgleichsfonds in der Finanzierung stellen.

Es ist mehrmals angesprochen worden – auch von Frau Haubner beispielsweise –, dass der Budgetvoranschlag für das Jahr 2012 im Wesentlichen das fortschreibt, was im Jahr 2011 als Grundlage beschlossen worden ist. Das ist auch gut so, denn letztendlich haben wir gesehen, in der Krise sind die Familien diejenigen, die als Erste in der Gesellschaft davon betroffen und somit besonders benachteiligt sind. Deshalb haben wir ein Konjunkturpaket beschlossen, das beträchtliche Erhöhungen für den Familienbereich vorgesehen hat.

Ein Teil dieses Paketes – nicht des Konjunkturpakets, aber sehr zahlenintensiv – war die 13. Familienbeihilfe, die mehr als 250 Millionen € Kosten verursacht hat. Wir haben gesehen, dass wir, würden wir auf dieser Basis auch in den Folgejahren weiter agieren, ein Finanzierungsproblem bekommen würden. Und genau dieses Finanzie­rungs­problem ist es. Frau Kitzmüller, Sie sagen, unsere Kinder und Kindeskinder müs­sen alles, was wir tun oder nicht tun, mit Zinsen und Zinseszinsen zurückzahlen. Das stimmt. (Abg. Wöginger – in Richtung der Abg. Kitzmüller –: Dann ziehen Sie den Antrag zurück!)

Wenn wir im letzten Jahr nichts getan hätten, hätten wir im Jahr 2016 4 Milliarden € Überschuldung im Reservefonds, im Familienlastenausgleichsfonds. Da wir eben nicht unsere Kinder zurückzahlen lassen wollen, haben wir Gegenmaßnahmen, die schmerz­haft waren, eingeleitet, und somit wird die Überschuldung bei 2 Milliarden €


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