Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 40

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Es ist aber deswegen ein kompliziertes System, weil man das Zuflussprinzip festgelegt hat, das heißt, es wird bewertet, was man im Jahr hat und nicht der jeweilige Monat. Daher diese administrative Kompliziertheit.

Wir bemühen uns in einer Arbeitsgruppe – das haben wir auch im Ausschuss verspro­chen –, da Vereinfachungen vorzunehmen. Warum aber eine Zuverdienstgrenze not­wendig ist, das ist ganz einfach: Wenn es keine gibt, dann wird der Mitnahmeeffekt, oh­ne dass jetzt jemand auch seine Arbeitszeit reduziert, einfach größer werden. Inten­diert ist – und das hat sich der Gesetzgeber eben vorgenommen –, dass in der partner­schaftlichen Abwicklung der Familienagenda einfach eine bessere Kooperation zwi­schen Männern und Frauen durch diese Maßnahme besteht; deswegen Zuverdienst­grenze, deswegen nicht schrankenlose Vorgangsweise mit Mitnahmeeffekt.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Öllin­ger.

 


Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Bundesminister! Stichwort „Einnahmenge­rechtigkeit“. Fast alle Einnahmen des Familienlastenausgleichsfonds werden über den Beitrag zum Familienlastenausgleichsfonds von den unselbständig Beschäftigten, also als lohnsummenbezogene Abgabe oder vorenthaltener Lohnbestandteil, kann man sa­gen, von den Unternehmen oder von den Beschäftigten finanziert.

Das führt zu der seltsamen Situation, dass Selbständige, Bauern, Politiker, so wie Sie und ich, keinen Beitrag zum FLAF zahlen. Ich kann mir vorstellen, dass Sie, ich, der Herr Strache, der Herr Kopf, alle den Beitrag zahlen wollen. Gedenken Sie, auch in diese Richtung etwas zu verändern?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Abgeordneter, genau diese Frage ist angesprochen worden. Man bezieht ja dann auch Leistungen daraus. Und das ist genau die Frage, eben durch die Abschaffung der Selbstträgerschaft – das hat es teilweise auch schon vorher gegeben – induziert. Wir versuchen beim nächsten Finanzausgleich, dieses Problem zu lösen und konkret den Kreis der Beitragszahler zu erhöhen.

Ob die genannten Herrschaften dabei sind, lassen wir dann offen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Kitz­müller.

 


Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (FPÖ): Grüß Gott, Herr Minister! Dass der Fami­lienlastenausgleichsfonds in der Kreide steht, wissen wir. Dass die Ausgaben sehr hoch sind, da etwas getan werden muss und auch die Treffsicherheit angeschaut wer­den muss, das ist sehr wichtig und natürlich notwendig.

Sie haben eine Studie betreffend den FLAF beim Institut für Höhere Studien in Auftrag gegeben. Und diese Studie, wie ich weiß oder wie ich mich erinnern kann, hat ungefähr 30 000 € gekostet.

Wir Freiheitliche haben ein Familiensteuersplittingmodell erarbeitet. Dieses habe ich Ih­nen auch übermittelt. Jetzt meine Frage dahingehend: Warum lassen Sie nicht dieses Modell, wodurch viele andere Förderungen obsolet wären, untersuchen und eine seriöse Studie darüber anfertigen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Frau Abgeordnete, ich glaube, dass die Kosten der Studie, was den Umfang und auch die Intensität der Arbeiten anbelangt, durchaus angemessen waren.

 


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