Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 108

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Jetzt sehen wir aber, dass da immer nur Teile herausgenommen werden und der wirk­lich heikelste Punkt, nämlich die Parteienfinanzierung, die Parteispenden hintangehal­ten werden. Seit Sommer gab es dann keinerlei Gespräche mehr. Plötzlich gab es dann ganz kurz vor dieser Sitzung einen Entwurf und dann eben ganz kurzfristig davor noch letzte Gespräche, zu denen wir aus terminlichen Gründen leider nicht kommen konnten.

Aber selbst ungeachtet dessen ist die Vorgangsweise hier aus unserer Sicht nicht in Ordnung. Wir wissen ja, wie die Regierungsparteien vorgehen, wenn es Themen gibt, die ihnen unangenehm sind. Da werden andere in den Vordergrund gestellt. Wir haben das Lobbyingregister – das tut den Regierungsparteien, so wie es daliegt, nicht weh. Wir haben heute dieses Medientransparenzgesetz, das, wie ich zugeben muss, von der Wirkung her schon bedeutend besser ist. Aber das wirklich wesentliche Thema wird wieder nach hinten geschoben, also möglicherweise gar nicht mehr behandelt. Wir haben, wie gesagt, im letzten Halbjahr nichts mehr dazu gehört, wie die Parteienfinan­zierung und dieses ganze Parteispendenwesen wirklich durchgeführt werden soll.

Da haben wir ja so negative Beispiele. Aus Wien wissen wir, dass diese parteieigenen Unternehmen von der Stadt Wien Aufträge bekommen. Wir kennen diese ganze Pro­blematik der Spenden an Teil- und Unterorganisationen und Landesorganisationen und so weiter. Solange es da keine Transparenz gibt und solange das nicht in einem mit verhandelt wird, gibt es von uns keine Zustimmung. (Beifall bei der FPÖ.)

14.25


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Klubobmann Dr. Cap. 2 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


14.25.28

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Ich muss ganz ehrlich sagen, mir ist schleierhaft, warum es keine Zustimmung gibt. Ich finde es sehr positiv, wenn es diese vierteljährli­che Übersicht gibt, nämlich über sämtliche Medienkooperationen, Inseratenschaltun­gen von Institutionen, die vom Rechnungshof geprüft werden, und sie auf einer Home­page des Bundeskanzleramtes aufscheinen. Ich meine, warum stimmt man da nicht zu? Das muss mir erst einmal jemand erklären – wenn ich kurz an meinen Vorredner von der FPÖ denke.

Wir haben eine vernünftige Bagatellgrenze von 5 000 € Schaltungsvolumen im Quartal eingeführt, und wir haben nach langer Diskussion die KommAustria als zuständige Be­hörde identifiziert. Die RTR als ihre Dienststelle bekommt sogar eine Unterstützung, da­mit sie diesen etwas erhöhten Personalaufwand bewältigen kann.

Weiters werden wir mit einem Abänderungsantrag ein generelles Verbot für Fotower­bung sämtlicher oberster Organe, inklusive Staatssekretäre, schaffen. Das war ein Wunsch des BZÖ und der Grünen, dem wir eben entsprochen haben. Wichtig ist, dass die Information weitergereicht wird. Persönlicher ist es mit Foto, aber wenn Sie sagen, es geht auch ohne Foto, dann geht es eben auch ohne Foto (allgemeine Heiterkeit), das ist keine wirkliche Fahnenfrage. Wir werden die Richtlinien für die Regierungswer­bung im Hauptausschuss zu behandeln haben, und zwar unter Einbeziehung des Wer­berates und mit einfacher Mehrheit.

Wichtig ist auch (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Berlakovich!) – den können wir dann einladen – die Offenlegung der Eigentumsverhältnisse an periodischen Medien. Das wird im § 25 Mediengesetz geregelt, damit machen wir wirtschaftliche Eigentümer ohne Beteiligungsgrenze transparent.

Also ich glaube, dass das ein sehr großer Fortschritt ist, und freue mich auch auf Zu­stimmung. Vielleicht überlegen sich‘s die Freiheitlichen noch. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Mag. Gaßner: Bravo!)

14.27

 


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