Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 109

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Klubobmann Kopf zu Wort. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.27.37

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätz­te Damen und Herren! Es wird immer wieder die Positionierung der Medien als vierte Gewalt in einer Demokratie zitiert und in den Mund genommen. Ich denke, das ist so, sollte so sein; und wir sollten alles, was in unserer Macht steht, tun, um dieser vierten Gewalt ihre wichtige Kontrollfunktion, die sie in unserer Demokratie hat, wirklich größt­möglich abzusichern. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dr. Cap.)

Wir müssen leider erkennen, dass in den letzten Jahren in unserem Land mit zuneh­mender Tendenz etwas stattfindet, das so nicht fortschreibbar ist, nämlich eine zuneh­mende Tätigkeit werblicher Art in den Medien, insbesondere Printmedien, und zwar von obersten Organen, von Regierungsstellen, aber auch staatsnahen Betrieben. Das ist per se nichts Schlechtes. Werbung, Kommunikation, auch über bezahlte Information, ist et­was Legitimes, Zulässiges von Regierungsstellen; aber es muss im Rahmen von sau­beren Spielregeln ablaufen, und das tat es in der Vergangenheit nicht oder zumindest nicht immer.

Ich bin dem Verband Österreichischer Zeitungen – der Präsident und der Generalse­kretär sitzen auf der Galerie – sehr, sehr dankbar für die Initiative und den Vorschlag zu diesem Medientransparenzgesetz, das wir heute hier beschließen; wobei dieser Vorschlag den Anstoß gegeben hat für eine zuletzt sogar noch darüber hinausgehende Regelung, die wir heute beschließen können.

Noch einmal: Öffentlichkeitsarbeit auch bezahlter Art ist durchaus in Ordnung, aber im Vordergrund stehen muss die Befriedigung eines Informationsbedürfnisses bei der Be­völkerung, und nicht Imagewerbung in zum Teil ausufernder Art und Weise. Die sachli­che Information muss im Vordergrund stehen. Man kann versuchen, das über Gebote und Verbote zu erreichen, wir haben aber einen anderen Weg gewählt, nämlich den der Transparenz. Transparenz schafft Vertrauen, Transparenz ist eine Kontrolle durch die Öffentlichkeit und die öffentliche Debatte, und ich denke, dass es ein richtiger und guter Weg ist, den wir hier gemeinsam beschritten haben.

Es gibt auch einige Dinge, die wir mit diesem Gesetz mitregeln können, nämlich eine deutliche Ausweitung der Offenlegung der Eigentumsverhältnisse bei Medien und Me­dieninhabern; denn – da ist inzwischen auch die Wettbewerbsbehörde unterwegs – es kann unter Umständen kartellrechtliche Probleme geben aufgrund bestimmter Verqui­ckungen, die vermutet werden, aber es könnte auch sonst Verquickungen mit der Poli­tik geben, die mit Sicherheit nicht wünschenswert sind.

Wir wollen mit diesem Gesetz einen substanziellen Beitrag dazu leisten, dass Journa­lismus bei uns im Land unabhängig und unbeeinflusst von den anderen wirtschaftli­chen Interessen desselben Unternehmens – also im Medienunternehmen – stattfinden kann, dass Journalistinnen und Journalisten in diesem Land ihre Aufgabe wirklich voll unabhängig und nicht zuletzt zum Wohle der Demokratie in diesem Lande ausüben können. Dazu wird dieses Gesetz einen substanziellen Beitrag leisten. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, ich weiß, es haben nicht alle Freude mit den sehr strengen Bestimmungen und Bedingungen in diesem Gesetz. Aber ich rufe alle, die davon be­troffen sind – in den diversesten Ministerien und Regierungsstellen –, dazu auf, sich im Lichte dieses Gesetzes einmal kurz rückzubesinnen und sich zu fragen, wohin die Fort­führung dieser ausufernden Verquickung von Berichterstattung und wirtschaftlichen In­teressen letzten Endes führen würde. Es würde unserer Demokratie schaden, und das können wir doch alle nicht wollen. Deswegen ersuche ich alle in diesem Hohen Haus,


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