Das Medientransparenzgesetz beweist, dass die Opposition sehr wohl bereit ist, staatspolitische Verantwortung zu übernehmen, mitzuarbeiten, nämlich dann – und das ist der entscheidende Punkt –, wenn seriös und fair verhandelt wird und wenn man bereit ist, die Vorschläge, die Maßnahmen, die Korrekturen der Opposition im konkreten Gesetzestext zu berücksichtigen. Das ist hier gelungen. Daher gibt es auch diese Zweidrittelmehrheit und auch die Zustimmung des BZÖ und unserer Stellen zu dieser staatspolitischen Verantwortung. (Beifall beim BZÖ.)
Als Zwischensatz sei noch angemerkt: Die FPÖ ist bei dieser entscheidenden Verhandlungsrunde gar nicht persönlich erschienen. Das heißt, sie haben das so gehalten wie bei der Schuldenbremse, dass sie sich von Haus aus verweigert haben. Aber das ist ihr Problem, das sie erklären müssen. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Die sind nie dabei!)
Wir haben – gemeinsam mit der Fraktion der Grünen, denen ich in diesem Zusammenhang für die Zusammenarbeit in diesem Bereich danken möchte – einiges durchsetzen können. Erstens: Dass wir dieses Kopfverbot tatsächlich bekommen, ist ein Erfolg der Opposition, das haben wir gemeinsam mit Dieter Brosz hineinreklamiert. Zweitens: dass es einen Richtlinien- und Kriterienkatalog auf Basis und auf Anhörung des Rechnungshofes und des Werberates geben soll, wie in Zukunft durch den Steuerzahler finanzierte Werbemaßnahmen ausschauen sollen.
Zum Dritten haben wir durchgesetzt, dass es eine Offenlegung der Eigentümerverhältnisse gibt, damit die Menschen wissen, wer hinter einer Zeitung steht, wem gewisse Medien dieses Landes gehören. Nicht zuletzt konnten wir noch erreichen, dass der Kritik des Rechnungshofes Rechnung getragen und der Entwurf korrigiert werden konnte. Wir haben zum Fünften durchsetzen können, dass es eine quartalsweise Veröffentlichung gibt.
Meine Damen und Herren, nicht zuletzt zeigt die Richtigkeit dieses Gesetzes ein Abänderungsantrag in zweiter Lesung, der noch gestern am Abend eingebracht wurde, mit dem man seitens der Regierung Ausnahmen für dieses Medientransparenzgesetz durchsetzen wollte. (Zwischenruf des Abg. Kopf.) Man hat gesagt, dass es einzelne Ausnahmen für persönliche Äußerungen der genannten Funktionsträger geben soll, sofern diese nicht werblich gestaltet sind und legitimen gesellschaftlichen Anliegen entsprechen. Als Beispiel wurden Weihnachtsglückwunschinserate genannt.
Dieser Korrekturvorschlag in letzter Sekunde, der wahrscheinlich auf Intervention irgendeines Landeshauptmannes – wahrscheinlich wieder einmal des niederösterreichischen – gekommen ist, zeigt (Zwischenruf bei der ÖVP), dass dieses Medientransparenzgesetz dank der Arbeit der Opposition tatsächlich Zähne zeigt, dass es richtig ist, dass es tatsächlich für Transparenz sorgen wird, für sorgsamen Umgang mit dem Steuerzahler, auch auf Länderebene, und dass damit am Ende des Tages nicht Werbung verboten wird – wir sind gegen Verbote –, aber dass dafür gesorgt wird, dass die Steuermittel im Werbebereich korrekt eingesetzt werden und dass vor allem für Transparenz im Sinne der Medienkonsumenten und der Medienrezipienten dieses Landes gesorgt wird.
Schlusssatz: Herr Klubobmann Kopf! Das Medientransparenzgesetz zeigt: Das BZÖ ist sehr wohl bereit, sich seiner staatspolitischen Verantwortung zu stellen. Der Beweis ist mit diesem Tagesordnungspunkt schon erbracht. (Beifall beim BZÖ. – Zwischenruf des Abg. Kopf.)
14.42
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz zu Wort gemeldet. Ich verweise auf die einschlägigen Bestimmungen der Geschäftsordnung. – Bitte.
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