Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 132

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nach Parteiproporz könnte den Anschein der Parteilichkeit erwecken, da die Volksan­waltschaft über den nationalen Präventionsmechanismus die Kontrolle vor allem staat­licher freiheitsentziehender Einrichtungen, vornehmen wird. Auch im jüngsten Akkredi­tierungsreport des ICC-Subkomitees vom Mai 2011 wurde die parteiabhängige Be­stellung der Volksanwaltschaft als einer der Gründe für die Nichtverleihung des A-Sta­tus nach den Pariser Prinzipien angeführt: „The SCA further notes that the members of the AOB [Austrian Ombudsman Board] are selected upon recommendation of the three major political parties; all current members are former elected representatives.” (ICC Sub-Committee on Accreditation Report – May 2011, S.11)

Aus diesem Grund sollte anlässlich der OPCAT-Umsetzung ein neues, transparentes und parteiunabhängiges Auswahlverfahren geschaffen werden, das eine öffentliche Ausschreibung anhand fachlicher Qualifikationskriterien, die Reihung durch ein Aus­wahlkomitee und eine öffentliche Anhörung vorsieht. Der Hauptausschuss würde die geeignetsten drei BewerberInnen nach einem öffentlichen Hearing vorschlagen, der Nationalrat auf Grund des Gesamtvorschlags wählen. Beide Wahlen würden einer Zwei-Drittel Mehrheit unterliegen, um auch ein Mitspracherecht der Oppositionspar­teien zu sichern. Der Antragstext wurde nicht gegendert, da das Bundes-Verfassungs­gesetz dies bis heute nicht vorsieht.

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Staatssekretär Dr. Ostermayer zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


15.47.06

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Volksanwältin Brinek! Herr Volksanwalt Dr. Kostelka! Frau Volksanwältin Stoisits! Ich schließe mich dem Dank der Frau Abgeordneten Korun an. Es ist schön, Dank zu hören, auch Dank für ei­nen Prozess, so wie er stattgefunden hat. Ich möchte auch allen, die daran extrem konstruktiv mitgewirkt haben, danken, den Abgeordneten, die mitgewirkt haben, den Volksanwältinnen und dem Herrn Volksanwalt, die mitgewirkt haben, ein zweites Mal dem Verfassungsdienst unter Dr. Hesse und meinem Kollegen Alexander Klingen­brunner.

Meine Damen und Herren, Sie stimmen demnächst über die größte Aufgabenände­rung, Aufgabenerweiterung der Volksanwaltschaft ab, und zwar nach neun Jahren, nachdem das Zusatzprotokoll beschlossen wurde. Nach acht Jahren, nachdem es von Österreich unterzeichnet wurde, können wir jetzt dieses OPCAT-Zusatzprotokoll um­setzen.

Es hat längere Diskussionen gegeben darüber, wie es gemacht werden soll. Wir haben uns letztendlich für eine Lösung entschieden, wo wir breite Überzeugung haben, dass es die beste ist, nämlich ein Andocken bei der Volksanwaltschaft. So haben es auch – Herr Dr. Kostelka hat es vor Kurzem gesagt – etwa 90 Prozent der anderen Länder in Europa gemacht. Ich bin überzeugt davon, dass die Volksanwaltschaft diese Aufgabe in hervorragender Art und Weise wahrnehmen wird.

Wir haben verwaltungsökonomisch gehandelt – das ist immer wichtig in dieser Zeit –und das Ganze in einem sehr umfassenden Dialog behandelt, in welchen auch Nichtre­gierungsorganisationen eingebunden wurden. Und unser Feedback war, dass diese das Ganze auch in großer Zahl mittragen.

Zum Wermutstropfen noch, Frau Abgeordnete Korun, von dem Sie gesprochen haben: Sie wissen, dass wir die Diskussionen in die von Ihnen angeführte Richtung geführt ha-


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