Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 133

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ben, aber Demokratie bedeutet auch Kompromiss. Ich bitte um möglichst breite Unter­stützung dieses Kompromisses. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeord­neten der ÖVP.)

15.49


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Fa­zekas. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


15.49.22

Abgeordneter Hannes Fazekas (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Herr Staatssekretär! Geschätzte Volksanwältin­nen! Herr Volksanwalt! Auch ich möchte mich diesem Lob anschließen, denn diese Vorlage ist wirklich ein Meilenstein in der Geschichte der Volksanwaltschaft. Sie ist aber auch ein Meilenstein, wenn es darum geht, die Einhaltung und die Förderung der Menschenrechte mit dieser Kontrollinstanz weiter zu forcieren und auszubauen. Gera­de vorhin haben wir eine Diskussion über Opferschutz geführt, der meiner Meinung nach ein ganz spezielles Menschenrecht ist. Auch diesbezüglich ist es wichtig, mit die­ser Kontrollinstanz weiter arbeiten zu können.

Dieses Zusatzprotokoll der Antifolterkonvention der Vereinten Nationen kann damit in vollem Umfang umgesetzt werden. Es hat bei diesem eine sehr intensive Begutach­tungsphase gegeben, viele, viele Stellungnahmen sind eingegangen, und vor allem sind – und das ist Positive dabei – auch viele Aspekte dieser Stellungnahmen letztend­lich in diesen Gesetzentwurf eingebaut worden.

Natürlich kann man über das eine oder andere noch diskutieren, kann möglicherweise auch ein Haar in der Suppe finden, aber ich verstehe nicht, dass die Kolleginnen und Kollegen vom BZÖ diesem Regelwerk nicht zustimmen können, denn bei aller Kritik, die im parlamentarischen Prozess natürlich zuzulassen ist, ist es trotzdem ein wesentli­ches Werk, das man demgemäß beschließen sollte.

Frau Abgeordnete Korun, ich finde es nicht erforderlich, über den Vorschlag zu disku­tieren, als Ausdruck unserer parlamentarischen Demokratie vom jetzigen Bestellmodus abzugehen, denn wenn wir als Reaktion darauf, dass das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik zurückgeht, überall die Politik herausnehmen, dann wird das Vertrauen auch nicht gesteigert werden. Ich glaube, wir sollten hier mit mehr Selbstbewusstsein auftreten (Beifall bei der SPÖ und des Abg. Jakob Auer), damit wir das Vertrauen der Menschen, die von uns auch Leistungen erwarten, weiterhin erhalten können.

Es hat sich gezeigt, dass die Damen und die Herren von der Volksanwaltschaft, die sich einem sehr intensiven Bestellmodus unterziehen, absolut objektiv und sachkundig und hervorragend für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes arbeiten. Es gibt kei­nerlei Anlass zu Kritik, um eine Gesamtänderung der Tätigkeit der Volksanwaltschaft diskutieren zu müssen, die schon Jahrzehnte gut funktioniert und auch weiterhin so gut funktionieren wird, weil die Volksanwaltschaft im Sinne der Menschen, im Sinne der Bevölkerung arbeitet. Mit diesem Übereinkommen kann das jetzt mittels Übersiedelung des Menschrechtsbeirates in die Institution der Volksanwaltschaft hervorragend umge­setzt werden. Somit können wir sagen, dass wir heute mit diesem Beschluss auch ei­nen Meilenstein für die Volksanwaltschaft setzen. Ich glaube, damit können wir zufrie­den sein.

Ich wünsche abschließend noch sehr viel Erfolg bei den viele Aufgaben. Alles Gute für Ihre Arbeit! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Jakob Auer.)

15.52


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesord­nungspunkt ist Herr Abgeordneter Dr. Huainigg zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


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