Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 158

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              b)          in den Verwendungsgruppen A, H 1, B, W 1, H 2, C und W 2

              2.          Beamte in handwerklicher Verwendung

              3.          Universitätsprofessoren

              4.          Lehrer

              5.          Beamte des Schulaufsichtsdienstes

31b. In § 114 Abs. 3 wird der Betrag „344,1 €“ durch den Betrag „354,3 €“ ersetzt.

31c. In § 115 Abs. 1 wird der Betrag „45,5 €“ durch den Betrag „46,8 €“ ersetzt.

31d. Die Tabelle in § 117a Abs. 2 erhält folgende Fassung:

 


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