d) in Z 5 der Betrag „224,1 €“ durch den Betrag „230,7 €“ und
e) in Z 6 der Betrag „165,7 €“ durch den Betrag „170,6 €“.
27c. In § 101a Abs. 5 wird der Betrag „118,7 €“ durch den Betrag „122,2 €“ und der Betrag „237,4 €“ durch den Betrag „244,4 €“ ersetzt.
27d. Die Tabelle in § 109 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

27e. In § 111 Abs. 2 werden ersetzt:
a) in Z 1 der Betrag „202,9 €“ durch den Betrag „208,9 €“,
b) in Z 2 der Betrag „261,1 €“ durch den Betrag „268,8 €“ und
c) in Z 3 der Betrag „318,9 €“ durch den Betrag „328,3 €“.
27f. In § 112 Abs. 1 wird in Z 1 der Betrag „149,6 €“ durch den Betrag „154,0 €“ und in Z 2 der Betrag „170,3 €“ durch den Betrag „175,3 €“ ersetzt.“
9. In Art. 2 werden nach Z 31 folgende Z 31a bis 31aa eingefügt:
„31a. § 114 Abs. 2 Z 1 bis 5 lautet:
„1. Beamte der Allgemeinen Verwaltung, Wachebeamte und Berufsoffiziere
a) in den Verwendungsgruppen E und D

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