
25g. Die Tabelle in § 91 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

8. In Art. 2 werden nach Z 27 folgende Z 27a bis 27f eingefügt:
„27a. In § 98 Abs. 2 wird in Z 1 der Betrag „96,4 €“ durch den Betrag „99,2 €“ und in Z 2 der Betrag „48,7 €“ durch den Betrag „50,1 €“ ersetzt.
27b. In § 101 Abs. 2 werden ersetzt:
a) in Z 2 der Betrag „68,1 €“ durch den Betrag „70,1 €“,
b) in Z 3 der Betrag „185,1 €“ durch den Betrag „190,6 €“,
c) in Z 4 der Betrag „292,4 €“ durch den Betrag „301,0 €“,
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