31q. In § 140 Abs. 3 wird der Betrag „128,4 €“ durch den Betrag „132,2 €“ ersetzt.
31r. In § 141 werden ersetzt:
a) der Betrag „103,1 €“ durch den Betrag „106,1 €“ und
b) der Betrag „122,3 €“ durch den Betrag „125,9 €“.
31s. In § 142 Abs. 1 wird der Betrag „57,9 €“ durch den Betrag „59,6 €“ ersetzt.
31t. Die Tabelle in § 143 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

31u. Die Tabelle in § 150 erhält folgende Fassung:

31v. In § 151 Abs. 1 werden ersetzt:
a) in Z 1 der Betrag „115,8 €“ durch den Betrag „119,2 €“,
b) in Z 2 der Betrag „87,5 €“ durch den Betrag „90,1 €“ und
c) in Z 3 der Betrag „58,1 €“ durch den Betrag „59,8 €“.
31w. In § 152 Abs. 1 wird der Betrag „96,4 €“ durch den Betrag „99,2 €“ ersetzt.
31x. In § 153 Abs. 2 wird in Z 1 der Betrag „224,1 €“ durch den Betrag „230,7 €“ und in Z 2 der Betrag „165,7 €“ durch den Betrag „170,6 €“ ersetzt.
31y. Die Tabelle in § 165 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

31z. In § 165 Abs. 3 wird der Betrag „138,7 €“ durch den Betrag „142,8 €“ und der Betrag „277,3 €“ durch den Betrag „285,5 €“ ersetzt.
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