
34b. Die Tabelle in § 44 erhält folgende Fassung:

34c. In § 44a Abs. 2 werden ersetzt:
a) der Betrag „57,8 €“ durch den Betrag „59,5 €“,
b) der Betrag „17,5 €“ durch den Betrag „18,0 €“,
c) der Betrag „21,0 €“ durch den Betrag „21,6 €“ und
d) der Betrag „6,3 €“ durch den Betrag „6,5 €“.
34d. In § 44a Abs. 3 und 4 werden ersetzt:
a) in Abs. 3 und Abs. 4 Z 1 und 2 der Betrag „38,8 €“ durch den Betrag „39,9 €“,
b) in Abs. 3 und Abs. 4 Z 3 der Betrag „71,0 €“ durch den Betrag „73,1 €“.
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