
17. In Art. 3 werden nach Z 38 folgende Z 38a bis 38j eingefügt:
„38a. Die Tabelle in § 54 erhält folgende Fassung:

38b. In § 54e Abs. 1 wird der Betrag „360,3 €“ durch den Betrag „370,9 €“ und der Betrag „492,5 €“ durch den Betrag „507,0 €“ ersetzt.
38c. Die Tabelle in § 56 erhält folgende Fassung:
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