
38d. In § 56e Abs. 1 wird der Betrag „360,3 €“ durch den Betrag „370,9 €“ und der Betrag „492,5 €“ durch den Betrag „507,0 €“ ersetzt.
38e. Die Tabelle in § 61 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

38f. Die Tabelle in § 71 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
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