
38j. Die Tabelle in § 73 Abs. 2 erhält folgende Fassung:“

18. In Art. 3 wird nach Z 39 folgende Z 39a eingefügt:
„39a. § 74 Abs. 2 lautet:
„(2) Das fixe Monatsentgelt beträgt für Vertragsbedienstete
1. in der Bewertungsgruppe v1/5
a) für die ersten fünf Jahre 7 676,8 €,
b) ab dem sechsten Jahr 8 104,9 €,
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