Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 172

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38j. Die Tabelle in § 73 Abs. 2 erhält folgende Fassung:“

18. In Art. 3 wird nach Z 39 folgende Z 39a eingefügt:

„39a. § 74 Abs. 2 lautet:

„(2) Das fixe Monatsentgelt beträgt für Vertragsbedienstete

              1.          in der Bewertungsgruppe v1/5

              a)          für die ersten fünf Jahre           7 676,8 €,

              b)          ab dem sechsten Jahr              8 104,9 €,

 


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