2. in der Bewertungsgruppe v1/6
a) für die ersten fünf Jahre 8 184,4 €,
b) ab dem sechsten Jahr 8 612,9 €,
3. in der Bewertungsgruppe v1/7
a) für die ersten fünf Jahre 8 612,9 €,
b) ab dem sechsten Jahr 9 208,1 €.“
19. In Art. 3 wird nach Z 42 folgende Z 42a eingefügt:
„42a. § 95 Abs. 1 und Abs. 1a lauten:
„(1) Das monatliche Sonderentgelt (mit Ausnahme der Kinderzulage) jener Vertragsbediensteten, mit denen vor dem 1. Jänner 2012 gemäß § 36 ein Sondervertrag abgeschlossen worden ist, wird ab 1. Februar 2012 um 2,56 % und danach um 11,10 € erhöht, sofern
1. sich diese Erhöhung nicht bereits aus dem Sondervertrag ergibt oder
2. im Sondervertrag die Erhöhung des Sonderentgeltes nicht an andere Anlassfälle als Bezugserhöhungen oder Teuerungsabgeltungen im öffentlichen Dienst geknüpft ist.
(1a) Bei teilbeschäftigten Vertragsbediensteten, mit denen vor dem 1. Februar 2012 gemäß § 36 ein Sondervertrag abgeschlossen worden ist, ist zunächst jenes Sonderentgelt zu ermitteln, das ihnen im Falle der Vollbeschäftigung gebühren würde. Auf dieses Sonderentgelt sind hierauf die im Abs. 1 vorgesehenen Berechnungsvorschriften anzuwenden. Von dem auf diese Weise errechneten Betrag ist schließlich jener Teil zu ermitteln, der sich unter Berücksichtigung des Beschäftigungsausmaßes ergibt. Dieser Teil gilt ab 1. Februar 2012 als neues Sonderentgelt des teilbeschäftigten Vertragsbediensteten.““
20. In Art. 3 lautet Z 44:
„44. Dem § 100 werden folgende Abs. XX bis XZ angefügt:
„(XX) In der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/XXXX treten in Kraft:
1. § 100 Abs. 57a mit 31. Dezember 2010,
2. § 37 Abs. 2 mit 1. Jänner 2011,
3. die den § 16, den § 21, den § 30a, sowie den § 36e betreffenden Zeilen des Inhaltsverzeichnisses, § 5 Abs. 1, § 7 Abs. 1 und 2, § 8a Abs. 1 und 2, § 15 Abs. 4 und 5, § 16 samt Überschrift, § 17 Abs. 5, § 18 Abs. 1 und 4, § 20b Abs. 2, § 21 samt Überschrift, § 22 Abs. 1 dritter Satz, § 24 Abs. 1 bis 3 und 7, § 28b Abs. 2, 4 und 5, § 29g Abs. 6 Z 2, § 30a samt Überschrift, § 36e samt Überschrift, § 41 Abs. 3, § 44d Abs. 2 und 3, § 46 Abs. 2 und 3, § 51 Abs. 3 Z 3, § 77 Abs. 3, § 84 Abs. 3e, 4 und 6, § 92c Abs. 3 sowie der Entfall des § 15a Abs. 3 Z 1 mit 1. Jänner 2012,
4. § 11 Abs. 1, § 14 Abs. 1, § 22 Abs. 2, § 41 Abs. 1, § 44, § 44a, § 44b, § 44c Abs. 1, § 49q Abs. 1 und 1a, § 49v Abs. 1, § 54, § 54e Abs. 1, § 56, § 56e Abs. 1, § 61 Abs. 1, § 71 Abs. 1 und Abs. 2, § 72 Abs. 1 und 2, § 73 Abs. 2, § 74 Abs. 2 und § 95 Abs. 1 und 1a mit 1. Februar 2012,
5. § 3 Abs. 1 Z 1 lit. a, § 6c und § 34 Abs. 4 Z 1 mit 1. Juli 2012.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite