Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 179

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„3. Dem § 28 wird folgender Abs. XX angefügt:

„(XX) Im Inhaltsverzeichnis die den 2. Abschnitt mit den die §§ 3 bis 5 samt Über­schriften betreffenden Zeilen, § 2 Abs. 3 bis 5 und der zweite Abschnitt mit den §§ 3 bis 5 samt Überschriften in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/XXXX tre­ten mit Ablauf des 31. Jänner 2012 außer Kraft.““

Begründung

Zu Art. 8 und 13:

Bereinigung redaktioneller Versehen.

Zu § 20c Abs. 3 und § 83a Abs. 2 und 3 GehG und § 22 VBG:

Die Möglichkeiten, das 40-jährige Dienstjubiläum schon bei vorzeitigen Ruhestandsver­setzungen mit 35 Dienstjahren oder eine vorzeitige Jubiläumszuwendung bei langer Exekutivdienstzeit erhalten zu können, reduzieren die Anreize zum längeren Verbleib im Dienststand und werden daher aufgehoben.

Zu allen weiteren Bestimmungen:

Umsetzung des Gehaltsabschlusses mit den Gewerkschaften des öffentlichen Diens­tes. Es ist für 2012 ein Mehraufwand von ca. 304,9 Mio. € und danach ein jährlicher Mehraufwand von ca. 328,3 Mio. € zu erwarten.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Mu­siol. – Bitte.

 


16.27.55

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Bei dieser Beamtendienstrechts-Novelle handelt es sich tatsächlich einmal um eine sehr gelungene Novelle, vor allem aus frauenpolitischer Sicht. Das haben wir im Ausschuss auch besprochen. Ich möchte es noch einmal kurz erläutern.

Sie sind da durchaus einigen Vorschlägen, die unter anderem von uns gekommen sind, aber auch von vielen Frauen und frauenpolitischen Einrichtungen, gefolgt. Das beginnt einerseits bei der Erhöhung der Frauenquote, die bislang bei 45 Prozent lag, die in manchen Bereichen – nicht in allen, muss man dazusagen – erreicht wurde, weshalb jetzt eine Erhöhung auf 50 Prozent ansteht. Diese ist mit diesem Gesetz voll­zogen.

Weitere Punkte sind die Ergänzung der Einkommensberichte um die Einkommen der Teilzeitbeschäftigten, verpflichtende Angaben der Mindestentlohnung in Stellenanzei­gen – wobei uns da noch ein bisschen die Sanktionsmöglichkeit fehlt, aber das ist ein­mal ein wichtiger erster Schritt –, die Verbesserung der Entlohnung von Führungskräf­ten in Teilzeit und vieles mehr.

Also frauenpolitisch, muss man sagen, ist hier einiges gelungen und gibt es auch noch manches zu tun, aber Sie haben da sicher einen wichtigen Schritt gemacht.

Was uns auch freut, ist, dass das Höchstalter von 40 Jahren fällt, dass in der Ausbil­dung der Richterinnen und Richter jetzt vorgesehen ist, auch in ökonomischen und be­triebswirtschaftlichen Bereichen einen Austausch zu pflegen, und – das freut uns ganz besonders – dass es ab sofort keine unbezahlten Praktika im Bundesdienst mehr ge­ben wird.

 


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