Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 197

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chende Regelungen, Kriterien festgelegt werden, die die Nachhaltigkeit, nämlich so­wohl im ökologischen als auch im sozialen Sinne garantieren, haben Sie geantwortet, das fällt nicht in den Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes, aber Sie gehen davon aus.

Wir wissen, es gibt die Beschaffungs-GesmbH, aber trotzdem möchte ich Sie in dieser Frage so leicht nicht wegkommen lassen, denn es ist doch wohl so, dass das Bundes­kanzleramt zumindest dafür zuständig ist, hier Richtlinien, Kriterien, Leitfäden, Aktions­pläne zu erlassen, nach denen dann beschafft wird. Vor diesem Hintergrund auch noch einmal der Appell, sich auch bei der Verhandlung der neuen Richtlinie, die jetzt auf EU-Ebene verhandelt wird, noch einmal verschärft einzusetzen, damit eben die Kriterien Nachhaltigkeit – und die sind eben zu verstehen als ökologisch und sozial nachhaltig – entsprechend Berücksichtigung finden.

Der zweite Bereich, mit dem ich mich beschäftigen möchte und der ja auch in diesem Vergabegesetz drinnen ist, sind die Vergaben im Verteidigungsbereich. Das ist auch der Hauptgrund, warum wir diesem Vergabegesetz nicht zustimmen werden, denn in diesem Bereich wird zwar auf Sicherheits- und Geheimhaltungserfordernisse Rücksicht genommen, aber die gesamte Frage der Korruptionsbekämpfung, die in diesem Be­reich auch eine wichtige ist, wie wir auch aus der Geschichte wissen – ich sage als Stichwort nur: diverse Munitionsaffären –, ist hier komplett ausgespart und unserer Mei­nung nach nicht ausreichend geregelt.

Hier gibt es eine spezielle Situation, weil eben der Bund als einziger Auftraggeber dann zahlreichen Auftragnehmern gegenübersteht, Menschen, die dann hier die Brücke bauen – man könnte sie auch Lobbyisten nennen – und im Ministerium ein- und aus­gehen. Hier braucht es, auch aufgrund der Vorgänge, die wir in den letzten Jahren er­lebt haben, ganz klare Regelungen. Auch in anderen Stellungnahmen, die hiezu abge­geben wurden, wurde diesbezüglich eine klare Sprache gesprochen.

Vor diesem Hintergrund ist uns dieser Vergabegesetzentwurf zu wenig – zu wenig kon­kret, zu wenig korruptionsbekämpfend –, und daher werden wir nicht zustimmen. – Dan­ke schön. (Beifall bei den Grünen.)

17.33


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Steindl gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


17.33.35

Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Da­men und Herren! Als Vertreter der Wirtschaft, vor allem der klein- und mittelständi­schen Wirtschaft bin ich froh, dass wir diese Schwellenwerte, die Schwellenwertever­ordnung, die wir im Jahr 2009 eben im Zuge der Wirtschaftskrise erweitert haben – er­weitert bei den Direktvergaben von 40 000 € auf 100 000 € und bei Bauaufträgen im nicht offenen Verfahren von 100 000 € auf 1 Millionen € –, hiermit verlängern.

Es freut mich auch, dass wir die Schwellenwerte in der Bundesvergabe auch im Dau­errecht entsprechend erhöhen: bei den Sektoren der freien, direkten Vergabe von 50 000 € auf 75 000 €, bei den Bauaufträgen auf 500 000 €. Somit, glaube ich, ist es ganz wesentlich für die regionale Beschäftigung, hier entsprechende Impulse zu schaffen.

Es hat sich bei einer Evaluierung dieser Verlängerung der Schwellenwerte beziehungs­weise dieser neuen Schwellenwerte sehr positiv gezeigt, dass die Kommunen dadurch sehr viel geringere Verwaltungskosten haben, dass es auch entsprechende ökologi­sche Vorteile gibt, weil die Anfahrtswege viel geringer sind, weil die regionale Wirt­schaft und Beschäftigung entsprechend stimuliert sind, und, was besonders erfreulich ist, dass insgesamt die Leistungspreise für Projekte zurückgegangen sind und es ins­gesamt günstiger geworden ist.

 


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