Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 196

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Aufgrund dieser Umstände, die ich aufgrund der kurzen Redezeit hier nur kurz streifen konnte, lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab. (Beifall bei der FPÖ.)

17.28


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Jaro­lim. – Bitte.

 


17.28.12

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Stefan, ich kann das wirklich nicht ganz nach­vollziehen: dass der Umfang eines Gesetzes Sie daran hindert, zuzustimmen. Das ist das erste Mal, dass ich so etwas höre. Da könnten Sie eigentlich dem ABGB oder sonst einer Norm auch nicht zustimmen.

Ich glaube, meine Damen und Herren, es ist völlig klar: Wir haben hier ein Gesetz, das umfassend zu regeln ist, weil es natürlich Normen aus dem europäischen Bereich übernimmt.

Vielleicht nur ganz kurz zur Information: Es ist ja auch eine Verlängerung der Schwel­lenwertverordnung aus 2009 bis 31. Dezember 2012 erfolgt, und das geschah eigent­lich auch aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Situation und auch aufgrund des Er­suchens vieler Bereiche der öffentlichen Hand. Wir können daher das gesamte nächste Jahr weiter Direktvergaben bis zu 100 000 € und Bauaufträge im nicht offenen Verfah­ren bis zu 1 Million € fortführen. Ich halte das für durchaus angemessen. Wir wissen ja aus den Gesprächen mit der Kommission, dass diese Regelung dort als sehr, sehr kri­tisch betrachtet wird und das daher keine Selbstverständlichkeit ist. – Das ist das eine.

Wir haben daneben auch das Gesetz selbst geändert. Es wird zur Erhöhung der Schwellenwerte für Direktvergaben von 40 000 € auf 50 000 € kommen, im klassischen Bereich von 60 000 € auf 75 000 €.

Es gibt also eine Reihe von Verbesserungen. Die Grundtendenz war, sicherzustellen, dass bei Vergabeverfahren weniger Formalismen stattfinden können – also genau das Gegenteil von dem, was Herr Kollege Stefan hier dargelegt hat –, weil eine Berech­nung ergeben hat, dass 1,5 Prozent, glaube ich, des insgesamt zu vergebenden Volu­mens allein nur die Kosten für die Vergabeverfahren sind. Daher wird das in Zukunft wesentlich einfacher sein. Es werden beispielsweise im Unterschwellenbereich die Er­klärungen von Unternehmen, dass sie die entsprechenden Qualitäten haben, ausrei­chen und nicht mehr Nachweise im umfassenden Ausmaß zu geben sein.

In Summe ist das, glaube ich, etwas, was sowohl für die Wirtschaft als auch für die öf­fentliche Hand sehr, sehr wichtig ist, weil es die Verfahren kürzer, billiger und insge­samt daher effizienter gestalten wird. Wir sind froh darüber und danken dafür, dass der Entwurf doch in einer derart professionellen Form für unsere Zukunft maßgeschneidert wurde. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

17.30


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Musiol zu Wort. – Bitte.

 


17.30.47

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Ich möchte mich bezüglich des Vergabegesetzes auf zwei Punkte konzentrieren. Das eine ist die nachhaltige Beschaffung, die uns als Grünen natürlich ein besonderes An­liegen ist.

Wir haben ja im Ausschuss schon darüber gesprochen, Herr Staatssekretär, und auf meine Frage, ob denn zum Beispiel bei der Beschaffung der Dienstfahrzeuge entspre-


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