Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 224

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gründet, denn wenn wir schon dabei sind, sinnvoll zu sparen, dann sind wir der Mei­nung, dass man das dann an manchen Stellen deklarieren muss. Das betrifft die eine oder andere Investition, die sich gar nicht hereinspielen lässt, jedenfalls nicht betriebs­wirtschaftlich, und beim Verkehrssystem der weit überzogenen Autobahnausbauten in Österreich noch nicht einmal volkswirtschaftlich, insbesondere dann nicht, wenn man die Opportunitätskosten betrachtet: Was könnte man mit dem Geld sonst machen?, ne­ben Schulden abbauen auch woanders und intelligenter investieren.

All dies führt dazu, dass wir mit der ASFINAG, die da drinnen vorkommt oder auch mit aufsummiert wird, nicht nur keine Freude haben, sondern wir finden das sogar falsch. Das lässt sich jetzt auch nicht sozusagen herausoperieren mit irgendeinem Antrag auf getrennte Abstimmung oder so. Also müssen Sie da unsere überzeugte Ablehnung zur Kenntnis nehmen. Sie beinhaltet aber immerhin ein Bekenntnis zum Sparen, während Sie, Frau Bundesministerin, an dieser Stelle im Ausschuss ja gesagt haben: Autobah­nen sind ja Lebensadern und also – holladaro! – betonieren wir weiter!

Irgendwo wird man sparen müssen, und solange Sie nicht sagen, wo das geschehen soll, so solang wird die ganze Schuldenbremserei einfach nur eine Schleifspur im Acker bleiben. (Beifall bei den Grünen.)

19.08


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.

 


19.08.17

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dass im Bundeshaftungsobergrenzengesetz klar definiert wird, welche Haftungen es gibt, wie hoch die maximal sein dürfen, und geregelt wird, wie diese Information zu­sammenläuft, gebündelt und auch dem Parlament zur Verfügung gestellt wird, ist un­terstützendwert und richtig.

Das, was nebenbei passiert, muss ich auch meinerseits kritisieren. Mein Koalitionspart­ner will, dass die Berichtspflicht der Regierung gegenüber dem Parlament einge­schränkt wird, und zwar in einer Art und Weise, die wir an und für sich vor zwei Jahren einstimmig abgelehnt haben. Ich gehe davon aus, dass wir diese Berichtspflicht bei der nächsten Novelle des BHG wieder einfordern, und bin etwas überrascht, dass mein Koalitionspartner heute nicht dazu bereit war, das gleich zu machen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.09


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt nun Frau Bundesministerin Dr. Fek­ter. – Bitte.

 


19.09.00

Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Mit diesem Bundeshaftungsobergrenzengesetz setzen wir den Konsolidierungskurs für einen stabilen Haushalt fort. Mit dem Stabilitätspakt mit den Bundesländern, die sich auch darauf verständigt haben, haben wir durch dieses Ge­setz erstmalig das Gesamtrisiko zur Überwachung vollständig im Blick. Der Haftungs­rahmen für die Bundeshaftungen in Höhe von 193 Milliarden € entspricht derzeit 64 Pro­zent des BIP. Durch weitere Reduktionen und eventuell auch durch Kürzung anderer Haftungen könnten wir schon 2013 auf unter 60 Prozent des Bruttoinlandprodukts kom­men.

Gleichzeitig haben sich die Länder verpflichtet, in ihrem eigenen Wirkungsbereich Lan­desgesetze in ähnlichem Umfang zu erlassen, das heißt, für die Landeshaftungen eben­falls Obergrenzen festzulegen.

 


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