stoffgesetzes zum Inhalt hat. Diese Änderung hat die Erhöhung des Förderzinses für flüssige und gasförmige Kohlenwasserstoffe zu enthalten.“
*****
Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
20.58
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Sowohl der soeben eingebrachte Entschließungsantrag als auch der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Venier, Kolleginnen und Kollegen
zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Verbot der geologischen Speicherung von Kohlenstoffdioxid erlassen wird und das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000, das Bundes-Umwelthaftungsgesetz, die Gewerbeordnung 1994 sowie das Mineralrohstoffgesetz geändert werden (1387 d.B.) in der Fassung des Ausschussberichtes 1572 d.B.
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesvorschlag wird wie folgt geändert:
In Art 1 wird § 2 Abs. 2 wie folgt geändert:
„(2) Abs. 1 gilt nicht
1. für die Exploration zu Forschungszwecken oder zur Entwicklung oder Erprobung neuer Produkte oder Verfahren und
2. für die geologische Speicherung von Kohlenstoffdioxid mit einem geplanten Gesamtspeichervolumen von weniger als 10.000 Tonnen für die in Z 1 genannten Zwecke.
Begründung
Das vorgesehene Verbot der Exploration und der Speicherung von CO2 ist durchaus begrüßenswert, das große Problem liegt in der Ausnahmeregelung für Forschungszwecke.
Ausgenommen vom Verbot sind die Exploration zu Forschungszwecken oder zur Entwicklung oder Erprobung neuer Produkte oder Verfahren und die geologische Speicherung von CO2 mit einem geplanten Gesamtspeichervolumen von weniger als 100.000 Tonnen.
Auch bei dieser „kleinen“ Menge an CO2 ist nicht klar, ob das verdichtete und in unterirdische Hohlräume verbrachte Gas überhaupt dort bleibt oder doch austritt oder zumindest diffundiert. Erdbeben oder zu kurze Erfahrung mit der „Dichtheit“ diverser geologischer Schichten können zu einem ungewollten Austritt des in hoher Konzentration giftigen Gases führen.
Ein Austritt eines CO2-Naturvorkommens am Nyos-See in Kamerun im Jahr 1986 hat den Tod von 1.700 Menschen und zigtausenden Tieren bis in eine Entfernung von 27 Kilometern zur Folge gehabt. Damals sind ca. 1,6 Mio Tonnen ausgetreten! Die Re-
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