Wir sprechen hier von 100 000 Tonnen, eine eigentlich unvorstellbare Menge. Wenn wir hier dieser Regierungsvorlage in der bestehenden Form nicht zustimmen, dann hat dies keinesfalls irgendetwas mit Totalopposition zu tun, sondern ist dies vielmehr ein Resultat einer fundierten inhaltlichen Auseinandersetzung mit dieser Materie, bei der wir zu dem Schluss gekommen sind, dass hier noch viel zu viele Fragen offen sind. (Beifall bei der FPÖ.)
Was nämlich im Extremfall passieren kann, wenn es da zu Problemen kommt, führt uns nicht zuletzt der tragische Vorfall vom 21. August 1986 am Nyos-See in Kamerun vor Augen. Dort wurden schlagartig 1,6 Millionen Tonnen CO2 freigesetzt. Experten streiten darüber, ob dies aufgrund eines Vulkanausbruchs oder eines Erdrutsches passiert ist. Die Folgen waren dramatisch: 1 700 Menschen kamen damals dabei ums Leben und ebenfalls Tausende Tiere.
Nun handelte es sich im besagten Fall um ein natürliches Vorkommen, und Afrika ist weit weg von Europa, nur wissen wir spätestens seit L’Aquila, dass wir vor Naturgefahren auch in Europa nicht gefeit sind.
Können Sie wirklich ausschließen, dass es – auch wenn es sich nur um 100 000 Tonnen dieses CO2-Gases handelt – nicht plötzlich zu Gasausstößen mit schwerwiegenden Folgen für Mensch und Natur kommt? Wir Freiheitliche können das nicht verantworten.
Aus diesem Beweggrund bringe ich folgenden Antrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Venier, Kolleginnen und Kollegen
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesvorschlag wird wie folgt geändert:
In Art 1 wird § 2 Abs. 2 wie folgt geändert:
„(2) Abs. 1 gilt nicht
1. für die Exploration zu Forschungszwecken oder zur Entwicklung oder Erprobung neuer Produkte oder Verfahren und
2. für die geologische Speicherung von Kohlenstoffdioxid mit einem geplanten Gesamtspeichervolumen von weniger als 10 000 Tonnen für die in Z 1 genannten Zwecke.
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Bei dieser Gelegenheit bringe ich noch einen Entschließungsantrag ein.
Ganz kurz im Vorfeld: Die Republik hebt von den Förderunternehmen einen Förderzins ein. Wie dem Budget zu entnehmen ist, wurde dieser schon längere Zeit nicht evaluiert.
Aus diesem Grund bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anhebung des Förderzinses für flüssige und gasförmige Kohlenwasserstoffe im Mineralrohstoffgesetz
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine Änderung des Mineralroh-
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