Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftskammergesetz 1998 geändert wird – WKG-Novelle 2011 samt Titel und Eingang in 1570 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Windholz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der Mehrfachzwangsmitgliedschaften in den Fachgruppen (Fachverbänden) der Wirtschaftskammern.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (1386 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Versorgungssicherungsgesetz 1992 geändert wird (1571 d.B.)
32. Punkt
Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (1387 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Verbot der geologischen Speicherung von Kohlenstoffdioxid erlassen wird und das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000, das Bundes-Umwelthaftungsgesetz, die Gewerbeordnung 1994 sowie das Mineralrohstoffgesetz geändert werden (1572 d.B.)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Punkten 31 und 32 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist als Erster Herr Abgeordneter Venier. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
20.53
Abgeordneter Mathias Venier (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Bundesgesetz über das Verbot der geologischen Speicherung von Kohlenstoffdioxid, das heute hier beschlossen werden soll, ist ja grundsätzlich zu begrüßen. Eine äußerst problematische Bestimmung findet sich allerdings im § 2 Absatz 2 Ziffer 2, wo es um die Ausnahme des CO2-Speicherverbotes bis zu einem Gesamtvolumen von 100 000 Tonnen geht, auch wenn das nur im Rahmen von Forschungsprojekten geschieht, denn es ist durchaus nicht unbekannt, dass sich die CO2-Abscheidung und -speicherung, die Exploration und dergleichen noch im Entwicklungsstadium befinden und im speziellen Bereich der Überwachungstechnologien und der Bohrlochsicherheit noch relativ viele Fragen offen sind.
Nun ist es nicht so, dass wir von der FPÖ grundsätzlich der Forschung negativ gegenüberstehen, ganz im Gegenteil: Wir stehen im Vergleich zu manch anderen Damen und Herren in diesem Haus dieser Materie eher sehr offen gegenüber. (Beifall bei der FPÖ.)
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite