Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 261

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20.58.29

Abgeordneter Franz Hörl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Wir verlängern heute die Geltungsdauer des Versorgungssicherheitsgesetzes 1992 um weitere fünf Jahre bis 2016. Auch wenn wir Österreicher und begeisterten EU-Bürger einen grenzenlosen Binnenmarkt in Europa haben wollen, brauchen wir doch für den Notfall – ich erinnere an Fukushima, den Irak-Krieg, Gas- und Stromkrisen, aber auch an Sanktionen und Boykottmaßnahmen – ein Regulativ, damit die Regierung einschrei­ten kann.

Wir verbieten nunmehr – der Vorredner hat es gerade gesagt – die geologische Spei­cherung von Kohlenstoffdioxid unter Tage. Das ist, glaube ich, gut so. Wir lassen aber trotzdem die Speicherung für Forschungszwecke unter 100 000 Tonnen zu. Das ist wichtig, weil man diese Technologie weiterentwickeln muss und im internationalen Kontext und in der ökologischen Gesamtschau weiterzuentwickeln hat.

Derzeit ist diese Technologie zu aufwendig und zu teuer. 60 € kostet eine Tonne CO2 in die Tiefe gepumpt. Die Tonne im Emissionshandel liegt zwischen 13 und 17 € in Eu­ropa. Das steht dem entgegen, also es rechnet sich auch nicht.

Wir müssen dafür natürlich auch das UVP, das Umwelthaftungsgesetz und die Gewer­beordnung ändern, da wir nur Speichern verbieten, das Weiterleiten und Abscheiden aber nach wie vor erlaubt sind.

Wir ändern auch das Mineralrohstoffgesetz betreffend den Punkt über den Kohlenwas­serstoffbergbau, die Erdöl- und Erdgasförderung. Die Rückverpressung von Kohlen­stoffdioxid wird verboten. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir haben also das Risiko für die österreichische Bevölkerung ausgeschaltet, die prak­tische Forschung zugelassen und hoffen, künftig eine bessere Technologie als Pro­blemlösung im Klima- und Energiewandel einsetzen zu können.

Beim MinroG, Herr Bundesminister, gibt es keine Probleme in der praktischen Durch­führung. Wir würden aber in Tirol ein vereinfachtes Verfahren für kleinere Gesteins- und Schottergewinnungen brauchen. Derzeit kostet beispielsweise die Genehmigung der Eröffnung eines Steinbruches 100 000 €. Für den Betrieb sind ein Steiger, mindes­tens fünf Mann Personal, also relativ viel Aufwand zu führen, und das führt dazu, dass dieser Schotterabbau oder die Steingewinnung mindestens 150 000 bis 250 000 Ton­nen an Abbaumenge haben muss, damit sich das überhaupt rechnet.

Wir würden zum Beispiel im Zillertal kleinere Mengen brauchen, weil es derzeit einfach Praxis ist, dass wir Steine von weit her holen müssen. Wir brauchen dort ungefähr 30 000 Tonnen für Flussbau. Auch Schotter auf Hochgebirgsbaustellen wird momentan von 500 Meter Seehöhe auf 2 800 Meter Seehöhe hinaufgebracht, obwohl diese Mate­rialien im Hochgebirge ja ausreichend vorhanden sind.

Es wäre sinnvoll, dafür im MinroG ein vereinfachtes Verfahren für Kleinabbau zu im­plementieren. (Ruf beim BZÖ: Setz dich nieder, bitte!) Damit könnte man auch flexibler im Sinne der Umwelt und des Naturschutzes vor Ort kleine Mengen, zeitlich begrenzt und örtlich abgegrenzt, abbauen. Im Naturschutzverfahren ist das möglich. Wir sollten das in diesem Gesetz implementieren. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

21.01


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Windholz. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


21.01.34

Abgeordneter Ernest Windholz (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! In aller Kürze zum Versorgungssicherungsgesetz: Hiebei handelt es sich um eine Verlängerung. Das wird natürlich unsere Zustimmung finden. Ziel dieses Gesetzes ist die Aufrechterhal-


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