Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll140. Sitzung / Seite 196

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Atomkraftwerk von der Europäischen Kommission abgenommen und für sicher befun­den wurde, so müssen wir das heute auf Punkt und Beistrich zur Kenntnis nehmen. Und wenn man sich dabei noch auf den Euratom-Vertrag beruft, weil man sagt, in diesem Vertrag seien die für die Bürger entsprechenden Gesundheits- und Sicher­heitsvorkehrungen ohnehin bereits enthalten, dann weiß man, wie wichtig es ist, dass es Bürger gibt, die besorgt sind, weil sie dem nicht Glauben schenken können, was uns hier auf den Tisch gelegt wird.

Warum nicht? – Weil seit dem Melker Vertrag zumindest auch mit Teilnahme österreichischer Sachverständiger festgestellt wurde, dass die Mängel von Temelín bis heute nicht beseitigt sind, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich kann den Herrn Landeshauptmann und den Herrn Landesrat nur bekräftigen in ihrer Position, zu sagen: Hier gehen wir in Berufung, denn da ist ein grober Mangel nicht nur in der Grundhaltung, sondern auch in der rechtlichen Position! Deshalb haben wir im Ausschuss auch gefordert, dass in Zukunft auf europäischer Ebene auf eine größere Einflussnahme bei Nuklearprodukten Wert gelegt werden muss, wo auch die rechtsfundierte Exekutierbarkeit geschaffen werden muss. Wir haben gesagt, dass die Mängel bei den grenznahen AKWs, sofern sie nicht geschlossen werden, endlich beseitigt werden müssen. Wir haben gefordert, dass die Unterlagen für eine Umwelt­verträglichkeitsprüfung oder für eine Sonder-Umweltverträglichkeitsprüfung in Zukunft von allen Staaten, die so ein Kraftwerk betreiben oder zu errichten beabsichtigen, bei der EU zwingend vorzulegen sind.

Man muss sich das vorstellen: Da wird eine Atomkraftwerk errichtet und Brüssel weiß nicht einmal davon! Ich habe eine Klage gegen die Erweiterung von Temelín und Mochovce beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingebracht. Und was ist geschehen? – Erst nach sechs Monaten erhielt ich einen Brief von dem dort Verantwortlichen, der mich gefragt hat, wie ich überhaupt darauf komme, dass die Betreiber erweitern wollen, er wisse nichts davon. Daraufhin habe ich ihm die Unterlagen geschickt, und jetzt wird das Rechtsverfahren fortgesetzt. – So weit ist diese EU am Sand, dass sie solche wichtige Themen praktisch nur so en passant erörtert. (Beifall bei der FPÖ.)

Zu meinem Antrag betreffend europaweit einheitliche Haftungsregeln für Atom­kraftwerke, der heute hier auf der Tagesordnung steht, hat sich der Kollege Hornek gemeldet und hat gesagt, wir hätten ohnehin so tolle Haftungsregeln für Österreich, die seien viel weiter gehender als die bei der EU. – Na ja, wenn ich mir jetzt überlege, was betreffend das AKW-Urteil in Linz geschehen ist, dann muss ich sagen: Da können wir wohl nicht davon ausgehen, was in Österreich großartig ist, sondern nur davon, was in der EU großartig ist!

Lieber Kollege Hornek! Weißt du, wie groß der Schaden in Fukushima mittlerweile ist? Dann sage es mir! (Abg. Hornek: Ja!) Welche Höhe? (Abg. Hornek: Enorm! Unvor­stellbar!) Von welchen Summen reden wir hier? (Abg. Hornek: Das kann man in Zahlen gar nicht festhalten!) – Er lässt sich derzeit feststellen. Ich weiß es, es sind derzeit 210 Milliarden US-Dollar!

Jetzt können Sie sich vorstellen, was ist, wenn Österreich eine Haftpflicht von 406 Mil­lionen hat. Das ist nichts, wenn tatsächlich etwas passiert! Das ist nichts! Deshalb ersuche ich Sie, diese Entscheidung noch einmal zu überdenken und unserem Antrag die Zustimmung zu geben, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)

Letztlich ersuche ich den Herrn Bundesminister um eines: In Kroatien hat es Wahlen gegeben, und der neue Premierminister hat in seiner ersten Stellungnahme gesagt, er


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