Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll141. Sitzung / Seite 191

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ausgeschlossen werden kann, dass Verwandte oder ganze Clans sozusagen die Mäd­chen verfolgen, mit dem Tode bedrohen oder es sogar zum Schlimmsten kommen kann.

Dieses Konzept wurde jetzt wie gesagt zwei Monate von der Innenministerin geprüft. Die Antwort ist das Zurverfügungstellen von Räumlichkeiten, aber wir müssen jetzt in­haltlich – und das ist mein nächstes Vorhaben – sehr genau darüber reden, wie wir die­se Räumlichkeiten mit SozialarbeiterInnen, Planstellen ausstatten wollen, damit das gewährleistet ist, und wie wir uns die Kosten für den laufenden Betrieb teilen können. Das ist nach wie vor ein Schritt, der vor uns liegt und leider noch nicht hinter uns.

Im Sinne dessen möchte ich abschließend sagen: Ich glaube, dass jede Studie, die er­stellt werden würde, die Notwendigkeit zur Potenz aufzeigen würde, dass wir so schnell wie möglich eine derartige Einrichtung brauchen. Die Zahlen, die wir verwenden, und die Dunkelziffern, die immer wieder im Raum stehen, würde auch eine neue Studie meiner Ansicht nach nicht ans Tageslicht bringen. Daher sollten wir hier sehr schnell schauen – im heurigen Jahr, am besten in den nächsten Monaten –, dass wir diese Ein­richtung auch mit Leben erfüllen können, zum Schutze der Mädchen und Frauen. (Bei­fall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.38

19.38.10

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die De­batte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Gleichbehandlungsausschusses, seinen Bericht 1619 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

19.39.2516. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz (BPGG), in der Fassung des BGBl. I Nr. 110/1993, zuletzt geändert durch das BGBI. I Nr. 111/2010, geändert wird (1702/A)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen zum 16. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

 


19.40.10

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich weiß schon, bei ersten Lesungen am Ende einer Tagesordnung, da will sich niemand länger aufhalten; ich mache es auch relativ kurz.

Im Wesentlichen geht es darum, dass wir im Unterschied zur bisherigen Regelung – bei welcher Ersatzpflege zwar möglich ist, aber nur im Rahmen der Mittel, die dafür in einem entsprechenden Unterstützungsfonds vorgesehen sind – darauf drängen, dass da für pflegende Angehörige ein Rechtsanspruch geschaffen wird. Wir drängen darauf, weil nur über den Rechtsanspruch für die pflegenden Angehörigen – und dabei handelt es sich ja in erster Linie, weitgehend um Familienangehörige, die lange pflegen – eine entsprechend gesicherte Entlastung im Fall von Krankheit, Urlaub oder anderen Ver­hinderungsgründen möglich ist.

Die brauchen das dringend, weil die derzeitige Situation, in der Familienangehörige sehr belastet sind – das wissen wir aus den Erfahrungen beziehungsweise aus Be-


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