Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll141. Sitzung / Seite 192

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richten –, oftmals zu einer Überforderung dieser Familienangehörigen führt beziehungs­weise auch schon geführt hat.

Wir wollen diese Möglichkeit, dass Angehörige ihre zu pflegenden Familienangehöri­gen mitpflegen, weiter stützen und stärken. Dafür braucht es eine Maßnahme wie die Schaffung dieses Rechtsanspruchs, und zwar jenseits der Debatte, ob wir uns das fi­nanziell leisten können. Das ist ein dringendes Erfordernis in diesem Bereich, mit dem wir für die Zukunft nicht nur sicherstellen, dass Angehörige pflegen können, sondern mit dem wir auch wesentlich höhere Kosten in anderen Bereichen – durch professio­nelle Pflege – etwas eindämmen können. (Beifall bei den Grünen.)

19.42


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Kö­nigsberger-Ludwig zu Wort. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.42.22

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Kolle­ginnen und Kollegen! Der Antrag der Grünen zielt darauf ab, dass die Ersatzpflege für pflegende Angehörige zu einem Rechtsanspruch gemacht werden soll. Jetzt sind ja, wie auch angesprochen worden ist, die Mittel aus dem Unterstützungsfonds zu be­zahlen. Es wurde aber, und das möchte ich auch ansprechen, im Jahr 2009 eine Ver­besserung im BezieherInnenkreis durchgeführt. Damals wurde die Pflegestufe für die zu Pflegenden auf die Pflegestufe 3 herabgesetzt. Auch für Demenzkranke gibt es schon die Ausnahme, wenn sie in der Pflegestufe 1 sind, und auch für minderjährige Kin­der.

Diese Besserstellung – oder diese Verbesserung, sagen wir lieber so – hat dazu ge­führt, dass die Zahl der Anträge um ungefähr 2 000 gestiegen ist. Wir haben jetzt, im Jahr 2010, eine Zuerkennungsrate von rund 6 800 Anträgen gehabt. Das ist begrü­ßenswert, das ist auch wichtig; und diese Zuerkennungsrate zieht finanzielle Aufwen­dungen nach sich, nämlich in der Höhe zwischen 7,6 und 8,2 Millionen € in den Jah­ren 2009 und 2010.

Es ist in der Debatte wichtig, zu wissen, dass es um diese Beträge geht. Und es ist na­türlich auch so – das hast du auch richtig angesprochen, Kollege Öllinger –, dass diese Zuwendung für die pflegenden Angehörigen sehr, sehr wichtig ist. Es ist auch eine prä­ventive Maßnahme, um auch die pflegenden Angehörigen auf Sicht und auf Dauer ge­sund zu erhalten. Das ist uns durchaus bewusst, aber es ist natürlich auch wichtig, die Finanzierung abzusichern.

Der Rechtsanspruch, den du angesprochen hast oder der im Antrag gefordert wird, ist natürlich auch im Hinblick auf die Rechtssicherheit für die pflegenden Angehörigen durchaus zu begrüßen. Man muss aber, wie schon angesprochen, auch die Finanzie­rung dahinter sicherstellen. Ich denke mir, wir sollten diesen Antrag wirklich eingehend diskutieren, auch in Richtung Prävention für die pflegenden Angehörigen.

Ich bin auch sicher, dass dieser Antrag oder diese Debatte auch in der Arbeitsgruppe „Strukturreform Pflege“ mitgeführt werden muss, wenn wir tatsächlich garantieren wol­len, dass pflegende Angehörige auch gesund bleiben und ihre Angehörigen gut pflegen können. – Ich freue mich auf die Debatte. (Beifall bei der SPÖ.)

19.44


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Höfinger zu Wort. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.44.38

Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr ge­ehrten Damen und Herren! Eine wichtige Thematik, zweifelsfrei: Das Bundespflege-


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