Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll141. Sitzung / Seite 193

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geldgesetz betrifft uns, das weckt in uns Emotionen, das ist eine sehr sensible Thema­tik. Und der eingebrachte Antrag von Ihnen, Herr Kollege, spiegelt im Großen und Gan­zen das wider, was momentan gängige Praxis ist. Daher möchte ich ein paar Fakten erwähnen, die zugrunde liegen, die auch schon von meiner Vorrednerin dokumentiert wurden.

Es gab im Jahr 2010 rund 7 000 Anträge mit über 7 Millionen €, die dadurch ausbe­zahlt wurden. Das zeigt uns, dass dieses System grundsätzlich funktioniert. Ob wir jetzt daraus einen Rechtsanspruch definieren sollen, erscheint fraglich. Mit dem Pflege­fondsgesetz, das wir im Sommer mit breiter Mehrheit in diesem Haus beschlossen ha­ben, ist nämlich genau das vorgesehen, was die Intention dieses Antrages ist, nämlich, dass die Angehörigen, die pflegen, entlastet werden: durch teilstationäre Einrichtungen mit Tages- oder Wochenbetreuung, mit mobilen Diensten und vielem anderen mehr. Da­zu bekennen wir uns, und deshalb haben wir auch gemeinsam mit den Ländern den Pflegefonds beschlossen.

Ich denke, ein wichtiger Punkt in dieser Frage ist generell: Wir müssen die Menschen dazu bewegen, dass sie bereit sind, Pflege zu leisten. Dann können wir erst daraus er­messen und definieren, ob es in Bezug auf Pflegeleistungen einen Anspruch gibt, be­ziehungsweise ob es einen Anspruch auf Geld- oder Ersatzleistungen gibt.

Was wir auch wissen: Eine Arbeitsgruppe beschäftigt sich bereits mit diesem Thema. Ich denke daher, wir sollten jetzt nicht vorschnell eine Änderung vornehmen, denn wir wissen auch, dass wir bis zum nächsten Finanzausgleich beziehungsweise bis zur Nach­folgeregelung des Pflegefonds durch diesen Arbeitskreis noch eine gute Entscheidungs­grundlage dafür haben könnten.

Was wir auch wissen: Die Zuständigkeit für die Organisation der Pflege liegt bei den Ländern – nicht zuletzt deshalb, weil wir wissen, dass es viele unterschiedliche Situa­tionen in den einzelnen Bundesländern gibt und wir vonseiten des Bundes daher nur sehr eingeschränkte Kompetenzen haben. (Abg. Öllinger: überall gleich!)

Aber es ist zweifelsfrei eine wichtige Materie, über die wir uns im Ausschuss, denke ich, sehr intensiv unterhalten werden. Ich denke, dass wir, so wie bisher, in Bezug auf diese wichtigen Fragen einen gemeinsamen Weg finden werden. (Beifall bei der ÖVP.)

19.47


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Hofer. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.47.22

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist schon abenteuerlich, wie sich die Regierungsparteien hier wehren und winden und mit eigenartigen Argumenten ans Rednerpult treten. Nämlich einerseits: man müs­se erst evaluieren, wie das angenommen wird; und gleichzeitig: So viele Menschen nehmen das an, das wird zu viel Geld kosten. (Zwischenruf der Abg. Königsberger-Ludwig.) – Die finanzielle Situation haben Sie schon angesprochen. (Abg. Königsber­ger-Ludwig: Die Fakten!) – Ja, die Fakten.

Jetzt nenne auch ich Ihnen ein Faktum. Faktum ist, dass, wenn diese Pflegeleistungen nicht von Angehörigen übernommen werden, sondern von der öffentlichen Hand, uns das noch viel mehr Geld kostet und wir daher alles unternehmen müssen, damit eben diese Pflegeleistungen von pflegenden Angehörigen übernommen werden. (Abg. Kö­nigsberger-Ludwig: Das habe ich gesagt!)

Ein Eckpunkt einer vernünftigen Behindertenpolitik ist es, Rechtsanspruch sicherzustel­len. Ich möchte nicht beim Politiker anrufen und sagen: Bitte, hilf mir doch, ich brauche ein bisschen Ersatzurlaub, weil ich das nicht mehr schaffe! – Ich will einen Rechtsan-


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