Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 137

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Zur „Abfederung“ blieb das amtliche Kilometergeld selbstredend seit 2008 unverändert und liegt weiterhin bei 0,42 Euro je Kilometer.

Dazu kommt, dass die geringfügige Anhebung der Pendlerpauschale zum einen nur als Tropfen auf den heißen Stein bezeichnet werden kann und zum anderen, so wie sie derzeit angewendet wird, sozial ungerecht ist und nach dem Motto funktioniert: Je mehr, desto mehr, d. h. wer mehr verdient, hat auch mehr vom Pauschale, während der durchschnittliche Pendler auf einem Großteil der Mehrkosten sitzen bleibt. Gerade schlechter verdienende Arbeitnehmer müssen aber oft auspendeln, um zu ihrem Arbeitsplatz zu gelangen.

OMV-Gewinne auf dem Rücken der Autofahrer!

Während somit die Autofahrer wie noch nie zur Kasse gebeten werden, macht die zu 31,5 % in öffentlichem Besitz befindliche OMV satte Gewinne. Allein im Jahr 2010 stieg der Gewinn um zwei Drittel, was seitens der OMV vor allem mit den hohen Spritpreisen erklärt wird.

Abschließend ist somit festzustellen, dass die Bundesregierung also beim Autofahrer gleich mehrfach die Hand aufhält: Einerseits bei der Mineralölsteuer, dann bei der Umsatzsteuer und nicht zuletzt durch die Dividendenzahlungen der OMV. Gerade im Hinblick auf die schwierige wirtschaftliche Lage wäre es aber notwendig, dass diese Bundesregierung insbesondere im Hinblick auf Kontrolle und Transparenz der Spritpreise Stärke zeigt.

Die derzeit explodierenden Preise für Diesel und Benzin und die dargestellte Untätig­keit bzw. das Unvermögen der Bundesregierung bzw. des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend stellen somit einerseits eine außergewöhnliche Belas­tung für die Österreicherinnen und Österreicher dar und zeitigen andererseits zweifels­ohne entsprechende negative volkswirtschaftliche Auswirkungen, die sich unter ande­rem in steigenden Inflationsraten, in einer Schwächung der Binnenkonjunktur sowie sinkender Kaufkraft bemerkbar machen.

Aus den genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bun­desminister für Wirtschaft, Familie und Jugend gem. § 74 a GOG-NR nachstehenden

Dringlichen Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird im Hinblick auf den dramatischen Anstieg der Spritpreise ersucht, ehestmöglich jene Schritte zu setzen, bzw. dem Nationalrat beschlussreife Gesetzesentwürfe zur aktiven Senkung der Spritpreise vorzulegen, die folgende Mindestanforderungen enthalten:

1. Senkung der Mineralölsteuer - zumindest im Ausmaß der Steuererhöhung 2011 bei gleichzeitiger Abführung einer Sonderdividende durch die OMV;

2. Öffnung der Bundestankstellen, um einen positiven Wettbewerb zu erzwingen und die Aufforderung an die Länder, die Landestankstellen ebenfalls zu öffnen;

3. Einführung des „Luxemburger Modells“, d.h. einer marktorientierten Höchstpreis­regelung analog zu den Rotterdamer Börsepreisen;

4. Einführung eines kilometerabhängigen Pendlerabsetzbetrages mit Negativsteuer­komponente statt der Pendlerpauschale;

5. Auspreisung der Spritpreise bei den Tankstellen nur mehr auf 2 Kommastellen;

 


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