Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 203

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

18.46.06

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Die letzten Wortmel­dun­gen, vor allem von der Regierungsbank aus, zwingen doch noch zu einer ergän­zenden Stellungnahme.

Dieser Vorwurf, der gegen einen Polizisten, der im freiheitlichen Umfeld als Mandatar tätig war, geäußert wurde, ist auf das Schärfste zu verurteilen. Die Möglichkeiten des Strafrechts und des Disziplinarrechts sind hier sicherlich angebracht. Die Freiheitliche Partei distanziert sich nachdrücklich von solchen Vorgangsweisen. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Aber jetzt zum Tagesordnungspunkt selbst: Rechtsschutzbeauftragter. Kollege Gerstl, wenn wir auf einem Gesetzesniveau wie noch vor ein paar Jahren stünden, dann hätten wir zum Beispiel auch noch andere Budgets und Ähnliches. Wenn man etwas eingeführt hat, wovon man im Nachhinein sieht, dass es nicht ausreichend ist, dann muss einem das doch zu denken geben.

Es war ein christdemokratischer deutscher Politiker, der auch klüger werden konnte, und das würde Ihnen, Herr Kollege Gerstl, auch gut anstehen. Denn: Rechtsschutz­beauftragter und das, was Sie alles geschildert haben, natürlich stimmt das, wei­sungsfrei und Ähnliches, auch dass derzeit die Person – in diesem Fall möchte ich sogar von einer Persönlichkeit sprechen –, die dieses Amt auskleidet, über jeden Zweifel erhaben ist, nur, Richter wird er dadurch in keinster Weise. Auch nicht, wenn man die Expertise von einem Höchstgericht einholt.

Was gehört denn zu einem Richter, zu einem Tribunal im Sinne der EMRK? – Dass nachprüfend auch noch eine Kontrolle stattfindet. Wo bleibt denn der Rechtsschutz des Einzelnen, der sagt: Die Entscheidung des Rechtsschutzbeauftragten war eine fal­sche!? Wo ist denn die nachfolgende Kontrolle? (Abg. Kößl: Das Parlament!) Welcher Rechtsakt ist es denn überhaupt, der da gesetzt wird? – Ist es ein Bescheid, oder was ist das? Wo kann ich es denn bekämpfen?

Das fehlt mir. Und das ist die Frage, die sicherlich auch zu diskutieren sein wird im Zusammenhang mit der Frage der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Das sind Bereiche, wo man sagt, hier ist noch nicht aller Tage Abend. Das heißt, hier gehört dringend zusätzlich noch etwas gemacht, um wirklich Rechtsschutz zu bieten, was gerade im Fall der Beschränkung von Grund- und Freiheitsrechten wichtig ist.

Das Zweite, das ich hier mitgeben möchte: Es wird immer dann, wenn etwas passiert, nach Möglichkeit im Ausland, sofort etwas herausgezaubert, was in der Schublade liegt, damit man strenger werden kann. Mir kommt das wie ein Mechanismus vor. Und da gibt es eine durchaus wertvolle Anregung des Rechtsanwaltskammertages: Gibt es überhaupt bereits eine Evaluierung von allen Maßnahmen, die sich wie ein Fleckerl­teppich in Richtung Beschneidung der bürgerlichen Grund- und Freiheitsrechte entwickeln? Gibt es da eine Evaluierung? Haben denn die bisherigen Einschnitte überhaupt irgendetwas gebracht? Gibt es Statistiken, bevor man weitere Einschnitte macht? – Gibt es eben nicht!

Wir Freiheitlichen stehen dazu, Sicherheitspartei sein zu wollen und auch sein zu müssen, weil es die Österreicherinnen und Österreicher verdient haben. Aber die Grund- und Freiheitsrechte geben einfach Anlass, nachzudenken, ob hier nicht auch Missbrauchsmöglichkeiten drinnen sind. Und wenn gerade davon gesprochen wird, dass weltanschauliche Gründe hier herangezogen werden können, um Schnüffelei zu betreiben: Ich wäre gespannt, wie das zum Beispiel ein Sicherheitsminister Pilz oder Öllinger auslegen würde. (Beifall bei der FPÖ.)

18.49

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite