Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 202

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gewährleisten zu können. Dies ist für die Polizei nur möglich, wenn sie nach den neuesten Gesichtspunkten arbeiten kann, und wir sind dafür verantwortlich, die ent­sprechenden Gesetze zu schaffen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

18.43


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Maier. – Bitte. (Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler.)

 


18.43.06

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Frau Bundesminister! Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte ganz kurz zum Antrag des BZÖ betreffend ACTA-Neuverhandlungen Stellung nehmen.

Als ich das gelesen habe, habe ich gemeint, ich traue meinen Augen nicht. – Wer will ACTA neu verhandeln, Hohes Haus? (Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler.) Die Verhandlungen über Acta waren grundsätzlich falsch.

Ich nenne Ihnen drei Gründe dafür, warum es zu keinen Neuverhandlungen zu Acta und über Acta kommen darf:

Bei den Verhandlungen über Acta waren keine internationalen Einrichtungen dabei, keine UNO-Einrichtungen. Es waren dabei die USA, Japan, Australien, Kanada und die Europäische Union. (Abg. Brosz: Deshalb ist es im Ministerrat beschlossen worden! Wahrscheinlich!) Es war die Zivilgesellschaft in keiner Weise mit eingebunden. (Abg. Öllinger: Die Regierung hat zugestimmt!) Und ich halte fest: Wenn wir über Urheber­recht, über das digitale Umfeld diskutieren, dann kann das nur auf internationaler Ebene durchgeführt werden. (Abg. Mag. Stefan: Wem sagen Sie das?)

Der zweite Punkt, warum dieser Antrag falsch ist: Acta ist bereits ad acta gelegt. Der Ratifizierungsprozess ist in Europa und in allen Mitgliedstaaten ausgesetzt. In Österreich, Hohes Haus, meine sehr verehrten Damen und Herren, hat der Ratifizie­rungs­prozess noch nicht einmal begonnen! (Abg. Brosz: Hat es die Regierung beschlossen: ja oder nein?!)

Der dritte Punkt, warum dieser Antrag falsch ist (Abg. Grosz: Hat es der Ministerrat beschlossen?): Weil in diesem Abkommen nicht unterschieden wird zwischen Produktfälschungen und Markenfälschungen und dem digitalen Umfeld.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erinnern Sie sich an die Diskussionen im Finanzausschuss über die Produktpiraterie, wo wir alle der Meinung waren, dass Arzneimittelfälschungen, Fälschungen von Autoersatzteilen, von Ersatz­teilen für Flugzeuge nicht akzeptierbar sind und bekämpft werden müssen. Dazu bekenne ich mich. Was ich aber absolut ablehne, sind die Regelungen im digitalen Umfeld, und ich mache nur darauf aufmerksam, dass die Kommission versucht, derzeit über IPRED eine Entscheidung des Europäischen Parlaments zu hintergehen und neue strafrechtliche Bestimmungen für alle Mitgliedstaaten einzuführen.

Was mich betrifft, zu den Zwischenrufern: Ich beschäftige mich seit dem Jahre 2007 mit Acta, habe als einziger Abgeordneter parlamentarische Anfragen eingebracht. (Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler.) Und ich frage mich: Haben all jene, die jetzt Acta ablehnen, damals geschlafen? (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Scheibner: Was war in der Regierung?)

18.46


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte. (Ruf: Der Jarolim täte jetzt sagen, das war ! – Zwischenrufe beim BZÖ.)

 


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