Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll148. Sitzung / Seite 60

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Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 bis 3, 6 bis 8, 9 bis 11 sowie 12 bis 14 der Tagesordnung jeweils zusammen­zufassen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 10262/AB

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass das gemäß § 92 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vorliegt, eine kurze Debatte über die Beantwortung 10262/AB der Anfrage 10372/J der Abgeordneten Dr. Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „‚Satte Rabatte‘ für Werbeinsera­te – Verhandlungsgeschick des BKA bei entgeltlichen Einschaltungen“ durch den Herrn Bundeskanzler abzuhalten.

Diese kurze Debatte findet gemäß § 57a Abs. 4 der Geschäftsordnung nach Erledi­gung der Tagesordnung, jedoch spätestens um 15 Uhr statt.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatte erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 8 „Wiener Stunden“ verein­bart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 112 Minuten, FPÖ 100 Minuten, Grüne 88 Minuten sowie BZÖ 84 Minuten.

Für die Vorlagen des Budgetausschusses wurde folgende Redeordnung vereinbart: Ei­ne Redner-/Rednerinnenrunde mit je 10 Minuten, dann der Herr Bundeskanzler und anschließend der Herr Vizekanzler mit je 10 Minuten, weitere Redner-/Rednerinnen­runden mit einmal 8 Minuten, danach 6 Minuten, dann ein Regierungsmitglied der ÖVP 7 Minuten, ein Regierungsmitglied der SPÖ 7 Minuten und eine weitere Redner-/Red­nerinnenrunde mit je 4 Minuten.

In den ersten beiden Runden erfolgt der Aufruf der Redner und Rednerinnen nach dem Prinzip contra/pro, danach nach Fraktionsstärke.

Der vorsitzführende Präsident wird ersucht, die genaue Einhaltung der Redezeiten si­cherzustellen, und er verteilt vor Beginn der letzten Runde nach Rücksprache mit den Klubvorsitzenden die verbleibende Redezeit auf die fünf Fraktionen in der Weise, dass noch alle Fraktionen in der Fernsehzeit gleichmäßig zu Wort kommen.

Allfällige tatsächliche Berichtigungen werden erst nach der Fernsehzeit auf ORF 2 auf­gerufen.

Weiters schlage ich gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung vor, die Redezeit jedes Abgeordneten ohne Klubzugehörigkeit auf 10 Minuten pro Debatte zu beschränken.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die soeben dargestellten Redezeiten.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zei­chen. – Das ist einstimmig angenommen.

10.04.271. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1680 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Publizistikförderungsgesetz 1984, das Einkommensteu-


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