Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll148. Sitzung / Seite 179

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Jetzt gibt es sehr sensible Bereiche – vorher ist einer angesprochen worden –, ich den­ke da an Untersuchungsausschüsse, wo in Zukunft ja vielleicht die Datenübermittlung noch einwandfreier funktionieren könnte, im Sinne auch von elektronischer Datenüber­tragung. Der Punkt ist jedoch: Wo werden dann diese Daten verwaltet? Werden die un­ter der Hoheit des Parlaments verwaltet – was wir für absolut notwendig erachten –, oder werden sie ausgelagert, in diesem Fall an das Bundesrechenamt, und wird dort sozusagen eine Zwischenstelle eingezogen?

Da hat es dann auch Gespräche, einen Brief der Präsidentin und eine Ausschussfest­stellung gegeben – das nehmen wir schon zur Kenntnis –, dass hier die Hoheit letztlich bestehen bleiben kann. Der Punkt ist nur: Aus unserer Sicht ist das im Gesetz nicht eindeutig geregelt. Und wir hätten damals auch schon vorgeschlagen, eine gesetzliche Klarstellung zu machen, die ich hiermit als Abänderungsantrag einbringe bezie­hungsweise diesen Antrag im Kern erläutern werde, weil er umfangreich ist und auch verteilt wurde.

Es geht bei diesem Antrag der Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde eben darum, auf gesetzlicher Ebene sicherzustellen, dass für den Bereich der Gesetzge­bung, den Rechnungshof, die Volksanwaltschaft, den Verfassungsgerichtshof und Ver­waltungsgerichtshof die Standards nur insoweit gelten, als entsprechende Verord­nungen und Verfügungen von deren leitenden Organen erlassen wurden, und ansons­ten die Hoheit bestehen bleibt. – Das war der erste Antrag, den ich hiermit eingebracht habe.

Der zweite Abänderungsantrag, den ich einbringen möchte, ist der, den Kollege Öllin­ger zwar erwähnt hat, aber offenbar nicht in ausreichender Form formal richtig einge­bracht hat. Daher zur Wiederholung nochmals der Antrag Öllinger, Zinggl, Schatz zum Stabilitätsgesetz – er ist verteilt worden; ich erläutere auch diesen Antrag in den Kern­punkten. Er bezieht sich auf die Pensionsanpassungen oder Pensionsveränderungen.

Der Antrag beinhaltet im Kern den Verzicht auf die Absenkung der Hebesätze, die Rückgängigmachung der außertourlichen Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage – nämlich deshalb, weil das auch höhere Zahlungen und höhere Ansprüche in der Folge bewirken würde –, die Senkung der überhöhten Mindestbeitragsgrundlage, die Rück­nahme der Kontoerstgutschrift – wo wir der Meinung sind, dass das zwar ein grund­sätzlich richtiger Schritt ist, aber in dieser überhasteten Form nicht durchgeführt wer­den sollte –, die Rücknahme der Kürzung des Übergangsgeldes, und im Bereich der Arbeitsmarktpolitik, des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes beinhaltet er eine Ausnahme für den Kultur- und Wissenschaftsbereich. (Beifall bei den Grünen.)

Und der dritte Antrag, den ich jetzt einbringen möchte, betrifft den Rechnungshof:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Kogler, Gradauer und Grosz

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzge­setz 2012 und das Bundesfinanzrahmengesetz 2012 bis 2015 geändert werden und das Bundesfinanzrahmengesetz 2013 bis 2016 erlassen wird, 1681 d.B., wird wie folgt abgeändert:

In § 2 lautet die in der Tabelle angeführte Untergliederung 06:

Untergliederung 06, Rechnungshof, für das Jahr 2013 30,622 Millionen, 2014 30,421 Millionen, 2015 31,828 Millionen, 2016 32,733 Millionen €.

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