Dieser Antrag würde bewirken, dass die Voranschlagsansätze hinsichtlich der Obergrenzen für die Jahre 2015 und 2016 für den Rechnungshof jeweils um 1,5 Millionen € erhöht werden. Im Moment wäre in der Vorlage eine Kürzung beinhaltet, die nicht mehr gewährleistet, dass die Arbeit des Rechnungshofes in vollem Ausmaß zu machen wäre. Und gerade in Zeiten eines U-Ausschusses, in Zeiten von Korruptionsdebatten ist, glaube ich, die Kontrolltätigkeit des Rechnungshofs von besonderer Bedeutung. Daher sollte auch die Finanzierung sichergestellt werden. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
15.55
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der erste Abänderungsantrag, eingebracht von Herrn Abgeordnetem Brosz, bezüglich IKT ist ausreichend erläutert und gelangt aufgrund von § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung zur Verteilung.
Dasselbe gilt für den soeben eingebrachten Abänderungsantrag der Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen. Dieser wurde ebenfalls in den Grundzügen erläutert und wird zur Verteilung gebracht.
Und der Abänderungsantrag der Abgeordneten Kogler, Gradauer, Grosz ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Die drei Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dieter Brosz, Freundinnen und Freunde betreffend die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986, das Konsulargebührengesetz 1992, das Stellenbesetzungsgesetz, das Aktiengesetz, das Unternehmensgesetzbuch, das Gerichtsorganisationsgesetz, die Jurisdiktionsnorm, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, die Strafprozessordnung 1975, das Bundespensionsamtsübertragungs-Gesetz, das Bundeshaushaltsgesetz 2013, das Bundesfinanzierungsgesetz, das Bankwesengesetz, das Bausparkassengesetz, das Zahlungsdienstegesetz, das E-Geldgesetz 2010, das Finanzkonglomerategesetz, das Börsegesetz 1989, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Investmentfondsgesetz 2011, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Pensionskassengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Ratingagenturenvollzugsgesetz, das Waffengesetz 1996, das Bundeskriminalamt-Gesetz, das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz, das Polizeibefugnis-Entschädigungsgesetz, das Bundesimmobiliengesetz, das Schönbrunner Schloßgesetz, das Marchfeldschlösser-Gesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bundesbahngesetz, das Bezügegesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Bundesgesetz über einen Kassenstrukturfonds für die Gebietskrankenkassen, das Nachtschwerarbeitsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Arbeitsinspektionsgesetz 1993, das ArbeitnehmerInnnenschutzgesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Arbeitsruhegesetz, das Mutterschutzgesetz 1979, das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz, das Arbeitszeitgesetz, das Bauarbeitenkoordinationsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Abfallwirtschaftsgesetz 2002, das Biozid-Produkte-Gesetz, das Chemikaliengesetz 1996, das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz, das Eisenbahngesetz 1957, das Wasserstraßengesetz, das Kraftfahrgesetz 1967, das Containersicherheitsgesetz,
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