Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll148. Sitzung / Seite 180

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Dieser Antrag würde bewirken, dass die Voranschlagsansätze hinsichtlich der Ober­grenzen für die Jahre 2015 und 2016 für den Rechnungshof jeweils um 1,5 Millionen € erhöht werden. Im Moment wäre in der Vorlage eine Kürzung beinhaltet, die nicht mehr gewährleistet, dass die Arbeit des Rechnungshofes in vollem Ausmaß zu machen wä­re. Und gerade in Zeiten eines U-Ausschusses, in Zeiten von Korruptionsdebatten ist, glaube ich, die Kontrolltätigkeit des Rechnungshofs von besonderer Bedeutung. Daher sollte auch die Finanzierung sichergestellt werden. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

15.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der erste Abänderungsantrag, eingebracht von Herrn Abgeordnetem Brosz, bezüglich IKT ist ausreichend erläutert und gelangt auf­grund von § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung zur Verteilung.

Dasselbe gilt für den soeben eingebrachten Abänderungsantrag der Abgeordneten Öl­linger, Kolleginnen und Kollegen. Dieser wurde ebenfalls in den Grundzügen erläutert und wird zur Verteilung gebracht.

Und der Abänderungsantrag der Abgeordneten Kogler, Gradauer, Grosz ist ordnungs­gemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Die drei Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dieter Brosz, Freundinnen und Freunde betreffend die Regierungs­vorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986, das Konsulargebührengesetz 1992, das Stellenbesetzungsgesetz, das Aktiengesetz, das Unternehmensgesetzbuch, das Gerichtsorganisationsgesetz, die Jurisdiktionsnorm, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, die Strafprozess­ordnung 1975, das Bundespensionsamtsübertragungs-Gesetz, das Bundeshaushalts­gesetz 2013, das Bundesfinanzierungsgesetz, das Bankwesengesetz, das Bauspar­kassengesetz, das Zahlungsdienstegesetz, das E-Geldgesetz 2010, das Finanzkonglo­merategesetz, das Börsegesetz 1989, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das In­vestmentfondsgesetz 2011, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Pensionskas­sengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Ver­sicherungsaufsichtsgesetz, das Ratingagenturenvollzugsgesetz, das Waffenge­setz 1996, das Bundeskriminalamt-Gesetz, das Wachebediensteten-Hilfeleistungsge­setz, das Polizeibefugnis-Entschädigungsgesetz, das Bundesimmobiliengesetz, das Schönbrunner Schloßgesetz, das Marchfeldschlösser-Gesetz, das Beamten-Dienst­rechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsge­setz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Pen­sionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsge­setz, das Bundesbahngesetz, das Bezügegesetz, das Allgemeine Sozialversicherungs­gesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungs­gesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversiche­rungsgesetz, das Bundesgesetz über einen Kassenstrukturfonds für die Gebiets­krankenkassen, das Nachtschwerarbeitsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsge­setz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsiche­rungsgesetz, das Arbeitsinspektionsgesetz 1993, das ArbeitnehmerInnnenschutzge­setz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Arbeitsruhegesetz, das Mutterschutz­gesetz 1979, das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz, das Arbeitszeitge­setz, das Bauarbeitenkoordinationsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungs­gesetz, das Abfallwirtschaftsgesetz 2002, das Biozid-Produkte-Gesetz, das Chemika­liengesetz 1996, das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz, das Eisenbahngesetz 1957, das Wasserstraßengesetz, das Kraftfahrgesetz 1967, das Containersicherheitsgesetz,


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