Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll148. Sitzung / Seite 264

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nur leider war von Ihrer Partei niemand anwesend. (Abg. Neubauer: Wenn man nicht eingeladen ist, kann man nicht kommen!)

Diese Anträge, die hier vorliegen, sind eigentlich überflüssig geworden, weil am 29. Fe­bruar hier im Hohen Haus das Freiwillige Sozialjahr beschlossen wurde. Es ist wirklich eine Freude, dass nach vielen Jahren der Diskussion jetzt endlich dieser gesetzliche Rahmen für diese wichtige Einrichtung geschaffen wurde, und ich darf mich beim Fa­milienminister Dr. Mitterlehner bedanken, aber auch bei all jenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die dafür jahrelang gearbeitet haben.

Die Familienbeihilfe wird jetzt zuerkannt, die Sonderrichtlinie ist damit obsolet gewor­den. Das, was wir jahrelang gemeinsam hier gefordert haben, auch in einem gemein­samen Vierparteienantrag – da hat sich übrigens die FPÖ auch nicht daran beteiligt (Zwischenruf der Abg. Kitzmüller) –, wo ein Entschließungsantrag in diese Richtung auch verabschiedet wurde, ist damit umgesetzt, und daher ist es wichtig, dass diese Familienbeihilfe jetzt zuerkannt wird.

Zum Antrag der Grünen, in dem es um die Tatbestandsverlängerung in diesem Bereich geht, ist eines zu sagen: Während des Zivildienstes wird natürlich keine Familienbei­hilfe ausbezahlt, daher wirkt diese Zeit tatbestandsverlängernd für die Familienbeihilfe. Hier in diesem Bereich haben wir aber die Familienbeihilfe während des Freiwilligen Sozialen Jahres, daher wäre es eine Ungleichbehandlung in diesem Bereich zwischen Zivildienst und Freiwilligem Sozialem Jahr. Das heißt, insgesamt bleibt die Zeit für beide Bereiche gleich, und es würde daher nicht vertretbar sein, wenn wir hier die Fa­milienbeihilfe trotzdem verlängern würden.

Lassen Sie mich aber abschließend noch ein paar Worte zu dem sagen, was Frau Kollegin Kitzmüller eingefordert hat: Sie haben recht bezüglich der bevorzugten Auf­nahme in den öffentlichen Dienst. Wir haben uns am 1. Dezember darüber ausführlich unterhalten. Es ist jetzt so, dass das Bundeskanzleramt ein Schreiben an alle öffentli­chen Einrichtungen richtet – es müsste eigentlich schon bei diesen Einrichtungen ein­getroffen sein –, dass in diesem Bereich bevorzugte Aufnahmen bei gleicher Qualifika­tion erfolgen sollten. Die Gemeinden leben uns das vor. In das Stellenausschreibungs­gesetz kann das leider aus Gründen der Verfassungswidrigkeit nicht aufgenommen werden. Wir hätten uns wirklich darum bemüht.

Der zweite Punkt ist: Es ist beim Freiwilligengesetz bereits ein Unterstützungsfonds eingerichtet worden für Betriebe, die sich maßgeblich daran beteiligen, dass sie über­durchschnittlich viele ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anstellen und die­se in ihrem Betrieb beschäftigen. Das ist ein guter erster Schritt – den kann man noch ausbauen, das gebe ich zu, aber der Grundstein in diese Richtung ist gelegt.

In einem weiteren Punkt, den Sie nicht angesprochen haben, der uns auch wichtig ist und der in diesem Vierparteienantrag auch beinhaltet ist, geht es um eine gemeinsame Haftpflichtversicherung, vor allem auch für kleinere Organisationen. Das Land Vorarl­berg hat hier meiner Meinung nach eine sehr gute Weichenstellung vorgenommen, in­dem hier das Land auch für kleinere Vereine und Organisationen eine Haftpflichtversi­cherung gewährleistet und sicherstellt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend darf ich mich bedanken bei allen über 3,5 Millionen Menschen in Österreich, die in unseren vielzähligen Vereinen und Organisationen Freiwilligenarbeit leisten.

Es ist ganz, ganz wichtig, gerade auch am heutigen Tag, an dem wir dieses Sparpaket mit rund 28 Milliarden € beschlossen haben, dass es diese Menschen gibt, die mehr tun, als sie müssten, und die vor allem freiwillig und unentgeltlich im Sinne der österrei-


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