Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll148. Sitzung / Seite 265

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chischen Bevölkerung arbeiten. Ein herzliches Dankeschön! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

20.26


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Windbüchler-Souschill. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.26.17

Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr ver­ehrten Damen und Herren! Ich freue mich auf den 1. Juni 2012, denn als ich vor drei­einhalb Jahren als Jugendsprecherin in den Nationalrat eingezogen bin, traf ich gleich zu Beginn junge Menschen, die eben ein Freiwilliges Ökologisches Jahr oder ein Frei­williges Soziales Jahr absolviert hatten, hochengagierte junge Frauen und Männer, die ihren Beitrag zu einer besseren Welt geleistet hatten, und sie baten mich um Unter­stützung, wahrscheinlich so wie viele andere von Ihnen auch.

Denn: Die Freiwilligentätigkeit, so wie sie geregelt war, hatte den großen Nachteil, dass die Familienbeihilfe nicht ausbezahlt wurde, dass es keine rechtliche Absicherung gab, sondern nur ein kleines Taschengeld. Und deshalb ist der 1. Juni, das Datum des In­krafttretens des neuen Gesetzes, ein für mich sehr akzeptabler und auch guter Tag, vor allem weil viel verhandelt wurde. Es gab viele Vorschläge, die, gemeinsam auch mit Kollegen, Kolleginnen anderer Parteien, im Sozialministerium, mit den Beamten, mit den Beamtinnen, aber auch mit dem Minister und im Freiwilligenrat auch aufge­nommen, gut besprochen und gut verhandelt worden sind.

Dieses Gesetz trägt, finde ich, verschiedenste Handschriften verschiedenster Parteien, und das halte ich gerade in diesem sehr breiten Feld für einen guten und einen richti­gen und wichtigen Schritt. Aber es ist eigentlich nicht nachvollziehbar, dass schon jetzt, vor Inkrafttreten des Gesetzes, klar ist, dass es in naher Zukunft zu Novellierungen kommen wird müssen, und dazu gehört einfach die Verlängerung der Ausbezahlung der Familienbeihilfe nach Absolvierung des Freiwilligenjahres, falls eine Ausbildung oder ein Studium weitergeführt wird. Denn der große Unterschied zwischen Zivildienst und Freiwilligentätigkeit ist das Wort „freiwillig“.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie wissen, der Zivildienst ist im Rahmen der Wehrpflicht für junge Männer eine Option, aber keine freiwillige Option. Das ist der große Unterschied zwischen Zivildienst und Freiwilligentätigkeit. Und deshalb ist es so wichtig, dass all jene, die freiwillig sagen, Sie „opfern“ – unter Anführungszeichen – ein Jahr für sozial Schwache in der Gesellschaft, sie schenken dem Umweltschutz, dem Gedenkdienst, dem Gedenken an die Gräuel des Nationalsozialismus Zeit, auch dann, wenn sie dieses Jahr absolviert haben, die Möglichkeit haben sollen, wenn sie studie­ren, bis zum Ende die Familienbeihilfe zu bekommen, nämlich bis zum 25. Lebensjahr.

Und das ist der große Unterschied: Freiwilligentätigkeit soll niemals zum Nachteil wer­den. Und deshalb auch dieser Antrag, denn das Beispiel, das auch gebracht wurde, möchte ich gerne noch einmal hier erklären: Wenn eine 19-jährige HAK-Absolventin ein Freiwilliges Sozialjahr macht und dann zu studieren beginnt, wird sie es einfach aus zeitlicher Sicht nicht schaffen, bis zum Ende des 24. Lebensjahres ihr Studium absol­viert zu haben. Das geht sich einfach nicht aus. Deshalb die Verlängerung der Fami­lienbeihilfe um ein Jahr. (Beifall bei den Grünen.)

20.29


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Bin­der-Maier. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.30.04

Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Die zur Debatte stehenden Tagesordnungspunkte betreffen


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