Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll148. Sitzung / Seite 266

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drei Entschließungsanträge, die im Familienausschuss eingebracht wurden und die die Verlängerung der Zuerkennung der Familienbeihilfe im Zusammenhang mit dem Frei­willigen Sozialjahr zum Inhalt haben.

Zuallererst möchte ich mich auch dem Dank von August Wöginger anschließen und wirklich allen in Österreich ehrenamtlich Tätigen, allen freiwillig Tätigen, allen Mitglie­dern der Blaulichtorganisationen Danke sagen, weil sie hervorragende Arbeit leisten, Zeit zur Verfügung stellen und auch ihr Know-how, ihr Wissen, ihre Kreativität, ihre so­ziale Kompetenz – und dafür ist zu danken. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeord­neten der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Das Gesetz zum Freiwilligen Sozialjahr wird ja im Juni 2012 zum ersten Mal in Kraft treten, und es ist ein Instrument zur Förderung des freiwilligen Engagements, unter anderem zur Absolvierung eines Freiwilligen Sozialjahres, eines Freiwilligen Umweltschutzjahres sowie eines Gedenkdienstes in Österreich oder eines Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland.

In diesem neuen Gesetz werden diese Dienste sehr klar geregelt. Eine einschlägig ab­geschlossene Berufserfahrung ist nicht notwendig. Man muss zumindest 17 Jahre alt sein. Die Einsatzdauer muss zwischen sechs und zwölf Monate betragen. Und was ich als sehr wichtig empfinde, ist, dass die Trägerorganisationen sehr strengen Qualitäts­kriterien unterliegen.

Und: Dieses Gesetz dient auch zum Schutz der Freiwilligen, und es stehen die Ent­wicklung und Förderung der Teilnehmenden im Mittelpunkt. Ich denke, auch die Rege­lung von Kriterien für die Durchführung der pädagogischen Begleitung ist klar festge­halten, ebenso die soziale Absicherung, nämlich Versicherung, Rechtsanspruch auf Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres und auch die Gewährleistung eines Taschengeldes durch die jeweiligen Trägerorganisationen.

Die jungen Menschen haben jetzt gesetzliche Voraussetzungen und auch einen Rechtsanspruch, und es steht ihnen ein verpflichtendes Taschengeld zur Verfügung, zumindest in der halben Höhe der Geringfügigkeitsgrenze, und der Kinderabsetzbetrag für die Eltern bleibt weiterhin bestehen und kann geltend gemacht werden.

So gesehen, meine Damen und Herren, sind wir der Meinung, dass diese drei Ent­schließungsanträge in diesem neuen Gesetz Platz gefunden haben, involviert sind. Wir lassen jetzt meiner Meinung nach das Gesetz einmal wirken. Schauen wir, wie es sich auswirkt – und sollten Veränderungen notwendig sein, werden wir darüber diskutieren. Die Basis für Rechtssicherheit ist jetzt einmal fürs Erste gelegt. (Beifall bei der SPÖ.)

20.33


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Haubner. 4 Mi­nuten Redezeit. – Bitte.

 


20.33.26

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr ge­ehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Eine lange Geschichte der rechtlichen Absicherung der Familienbeihilfe hat mit dem Beschluss des Freiwilligenge­setzes ein gutes Ende genommen. Dass gute Dinge manchmal sehr lange dauern, bis sie wirklich dann in die Phase der Umsetzung kommen, zeigt gerade dieses Beispiel: vom Jahr 2006, als ich das damals als Sonderrichtlinie oder Sonderförderrichtlinie ein­geführt habe, auch schon mit dem Gedanken, dass das auf rechtliche Basis gestellt werden soll, bis zum Jahr 2012.

Ich denke, wir haben uns alle gemeinsam hier sehr bemüht. Dieser Antrag, der von uns vorliegt, stammt aus dem Jahr 2008, ein Antrag, der eben fordert, dass die Familien­beihilfe gewährt wird. Dieser Passus ist jetzt abgeschlossen, das wurde umgesetzt,


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