Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll148. Sitzung / Seite 276

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Es liegt ein Verlangen gemäß § 51 Abs. 6 GOG von 20 Abgeordneten auf Verlesung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 bis 3 vor (Beilage E).

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Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieser Teile des Amtlichen Protokolls?

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte.

 


21.08.28

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Wenn wir uns schon diese Verlesung anhören dürfen, um den entsprechenden Ablauf, den verkürzten Ablauf zu ermöglichen, dann ist natürlich notwendig, dass dieses Proto­koll auch exakt den Sitzungsverlauf klar wiedergibt.

Sofern ich das richtig verstanden habe, Herr Präsident, haben Sie beim Punkt „Unter­stützung des Antrages vom Abgeordneten Tadler“ verlesen, dass er ausreichend unter­stützt war; in Klammern (Freiheitliche Partei).

Ich gehe davon aus, dass hier nicht Parteien vertreten sind, sondern Fraktionen. Bei einem Abstimmungsverhalten mag es ausreichend sein, wenn eine Fraktion geschlos­sen einem Antrag zustimmt oder nicht. Bei der Frage der ausreichenden Unterstützung eines hier gestellten Antrages halte ich es aber für notwendig, dass die Zahl der zu­sätzlichen Unterstützer hier angeführt ist, denn auch wenn hier eine Fraktion vertreten ist, könnten das auch nur drei Leute sein, und das wäre nicht ausreichend für die Un­terstützung eines hier eingebrachten Antrages.

Vielleicht könnten Sie die entsprechende Passage noch einmal verlesen.

Ich glaube jedenfalls, dass das nicht richtig und ausreichend den Sitzungsverlauf in diesem Punkt wiedergibt. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Dr. Jarolim: Man soll nicht hu­deln!)

21.09


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich werde den Einwendungen nicht nähertreten, und auch das Protokoll wird nicht geändert. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Es ist festgehalten, dass ausreichend unterstützt wurde, wie bei sonstigen Abstim­mungen die Mehrheit oder auch die Minderheit nicht gezählt wird. Dazu gibt es ja eine Stimmenauszählung.

Das Amtliche Protokoll ist meines Erachtens korrekt (Beifall bei der FPÖ – Abg. Dr. Cap – in Richtung des Abg. Scheibner –: Das ist nur in der Klammer! Gibt es die Klammer in der Geschäftsordnung?) und gibt den Sitzungsverlauf wieder.

Gibt es darüber hinaus andere Einwendungen zum Amtlichen Protokoll? – Das ist nicht der Fall.

Die entsprechenden Teile des Amtlichen Protokolls gelten daher gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäftsordnung mit Schluss der Sitzung als genehmigt.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

21.10.40 Einlauf

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 1885/A(E) bis 1899/A(E) eingebracht wurden.

 


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