Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 111

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gibt es und Internetkriminalität muss bekämpft werden, die Frage ist jedoch die Verhältnismäßigkeit der Mittel und die Wirksamkeit der Maßnahmen.

Wenn wir diese Vorratsdatenspeicherung, die wir jetzt mit 1. April bekommen, an­sehen, dann lässt mich das nichts Gutes erwarten. Es werden riesige Mengen von Daten gesammelt, es wird alles, was über den Äther schwirrt, für sechs Monate festgehalten. Das heißt, wir machen hier einen Rückschritt weit über das 19. Jahr­hundert, eigentlich ins 18. Jahrhundert hinein. Wir kommen in einen Zustand, wo man sämtliche Briefe öffnet, kopiert, dann archiviert, dann weitersendet. Dort bleiben sie im Archiv, bis ein Richter oder Kronbeamter oder Kronanwalt kommt und sagt: Ich möchte einsehen!, oder bis ein korrupter Verwalter dort Kopien oder Abschriften anfertigt und an die Leute gibt, die am meisten zahlen.

Genau dort sind wir mit der Vorratsdatenerfassung, wie wir sie machen. Wenn wir das wollen, wenn wir sagen: Das ist notwendig, weil wir sonst in der Kriminalität unter­gehen, wir müssen unsere persönliche Freiheit über das, was wir schon im 18. Jahr­hundert erkämpft haben, hinaus einschränken!, dann können wir hier zustimmen und dann sollen wir auch diesen Vertrag genehmigen, denn die Genehmigung dieses Vertrages kann man nicht damit rechtfertigen, dass wir ihn großteils umgesetzt haben.

Mit diesem Vertrag gehen wir ja völkerrechtliche Verpflichtungen ein, Verpflichtungen, die über das hinausgehen, was schon rechtlicher Stand ist, Verpflichtungen, die uns verpflichten, unter anderem auch Urheberrechtsverletzungen zu ahnden und als Grundlage für die Herausgabe gespeicherter Daten zu machen, und dies auf internationaler Basis.

Damit ist natürlich dem Missbrauch über behauptete Urheberrechtsverletzungen Tür und Tor geöffnet. Da kann mir niemand sagen: Ja, es gibt ja richterliche Kontrolle, der Staatsanwalt muss das genehmigen, und so weiter!, denn wenn es Rechtshilfe­ersuchen gibt über das Urheberrechtsgesetz, dann wird man, an diesen internationalen Verträgen gemessen, Auskunft geben müssen.

Ganz abgesehen davon, was Hacker (der Redner spricht es deutsch aus) mit diesen Daten anfangen werden, wenn die einmal hineinkommen und das verhandeln. Welch ein Schatz hier geschaffen wird! (Abg. Grosz – englisch aussprechend –: Hacker!) Wenn Sie wollen, Hacker (der Redner spricht es englisch aus), ich bleibe bei Hackern (der Redner spricht es wieder deutsch aus). Ich hacke (der Redner spricht es deutsch aus) weiter, ich hacke (der Redner spricht es englisch aus) nicht. – Ganz abgesehen davon, was Telekomanbieter damit machen können! (Zwischenruf des Abg. Grosz.)

Vor ein paar Tagen ist durch die Zeitungen die Aussage des Herrn Schieszler ge­geistert, dass man in der Telekom die Ermittler, also die Staatsanwaltschaft, abgehört hat. Die Telekom hat ja Zugang über den Handyverkehr der Staatsanwaltschaft, weil die österreichische Republik aus früheren Monopolzeiten heraus ja A1 verwendet, und damit läuft alles über A1.

Die Folge war, dass die Staatsanwaltschaft auf Wertkartenhandys umgestiegen ist. So weit sind wir bereits!

Kollegin Hakl, Sie werden das sicherlich alles entgegnen, was ich sage, aber diese Dinge sollte man schon einmal ein bisschen setzen lassen und das Ausmaß der Gefahren, das Ausmaß der Missbrauchsmöglichkeiten und das Ausmaß unserer Einschränkungen wirklich beachten. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

14.18


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist, wie bereits angekündigt, Frau Abgeordnete Mag. Hakl. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


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