Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 112

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14.19.08

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­minister! Rechtsanwalt Hübner wird sich jetzt vielleicht wundern, dass ich nicht einfach sage: Ja, das ist alles überhaupt kein Problem! (Abg. Dr. Hübner: Ich wundere mich nicht!) – Der Komplex Vorratsdatenspeicherung, um den es heute nicht geht, ist sehr schwierig. Diese Debatte ist aber insofern sehr verlogen, als die Telekommuni­kations­unternehmen über wesentlich längere Zeiträume als über ein halbes Jahr bereits in der Vergangenheit diese Daten allesamt gespeichert hatten. Das ist eine Tatsache. Das heißt, all diese unsere Daten standen in der Vergangenheit bereits über viel längere Zeiträume zur Verfügung und waren immer schon ein gefundener Datenpool für jemanden, der diese Daten hacken möchte.

Deswegen ist es aus meiner Sicht wichtig, dass wir zum einen die Verpflichtung ge­schaffen haben, dass diese Daten definitiv nach einem halben Jahr zu löschen sind. Wir schreiben vor, dass diese Daten nicht mehr länger als ein halbes Jahr gespeichert werden dürfen, auch wenn immer formuliert wird, es wird vorgeschrieben, dass sie ein halbes Jahr gespeichert werden müssen. Nein, wir sagen, sie dürfen nicht mehr länger als ein halbes Jahr gespeichert werden, und sie werden auch nicht physisch aus­getauscht, sondern es wurde eine Datenplattform geschaffen, wo ein Zugriff auf den Datenpool nicht einmal der Polizei möglich ist, sondern es handelt sich um eine Datenplattform, über die diese Daten ausgetauscht werden.

Dass das Telekommunikationsunternehmen die einzelnen Verbindungsdaten mit seinen Kunden zu Verrechnungszwecken et cetera braucht, ist auch klar. Ein Irrtum, der mit der Vorratsdatenspeicherung, die heute nicht zur Debatte steht, auch immer verbunden ist, ist, dass vermeintlich die E-Mails von Kunden gespeichert würden. Das ist definitiv nicht so. Maximal kann man sehen, wann wer an welche E-Mail-Adresse ein E-Mail geschrieben hat – und ja, das ist auch hochsensibel!

Aber auch die kriminellen Energien dieses Landes bedienen sich – die Welt hat sich geändert – dieser Kommunikationsformen, und wegen der Erheblichkeit des Eingriffes ist das zu berücksichtigen.

Denn, Wenn Sie zum Beispiel in einem Haus wohnen und überwacht werden, und ich wohne zwei Stockwerke darunter, dann wird jeder, der dort ein- und ausgeht, ob er etwas getan hat oder nicht, möglicherweise über Monate fotografiert. Das ist ein großer Eingriff in meine Privatsphäre, nämlich dahin gehend: Wer kommt zu mir auf Besuch? Mit wem habe ich Kontakt? Wie sehen die Leute aus?

Darüber macht man sich offenbar gar keine Gedanken mehr. Aber wenn gespeichert wird, wann man wem oder, besser gesagt, an welche E-Mail Adresse ein E-Mail geschrieben hat, dann gibt es einen großen Aufschrei.

All das ist hochsensibel, all das ist in einem Rechtsstaat extrem sorgfältig zu behan­deln, aber sämtlicher Instrumente gegenüber Kriminellen können wir uns in einem Rechtsstaat nicht begeben.

Dieses Übereinkommen – um zu den Urheberrechtsverletzungen zu kommen – sieht wechselseitige Strafbarkeit vor. Aus diesem Grund wird Rechtshilfeersuchen wegen dieser Urheberrechtsverletzungen strafrechtlicher Art bei uns nicht entsprochen werden.

Ich glaube, auch in Zukunft – und da ist ACTA ein zentraler Punkt –, auch bei not­wendigen Veränderungen im Urheberrechtsgesetz und in anderen Materien, müssen wir alle gemeinsam, wie ich meine, höchst sensibel sein, damit alle möglichen Dinge in diesem Land nicht passieren.

 


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