Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 113

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Dieses Übereinkommen zu ratifizieren ist wichtig, ist richtig. Wir haben fast den gesamten Inhalt umgesetzt und die wechselseitige Strafbarkeit als Vorbehalt vorge­sehen. Deswegen freue ich mich, hier heute zustimmen zu dürfen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

14.23


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Zinggl. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.23.18

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Frau Ministerin! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nicht das Übereinkommen selbst ist für uns ein Problem, sondern eher die überschießende und fast streberartige Umsetzung. Seit Jahren ist das, was im Übereinkommen steht, geltendes Recht. Insbesondere im Bereich des Urheberrechts würde ich aber sagen, es ist Zeit, dass wir einmal über Auflockerungen und Veränderungen nachdenken. Und dieses Übereinkommen schließt das ja fast aus.

Es ist alt, anachronistisch, zementiert die alten Rechte ein. So kann es nicht weiter­gehen mit dem Urheberrecht. Das hat vor allen Dingen drei Gründe:

Der erste ist einmal, es gibt eine enorme Rechtsunsicherheit, gerade was Jugendliche betrifft. Diese wissen teilweise überhaupt nicht, was Recht und was Unrecht auf diesem Sektor ist, weil es eine sehr, sehr komplizierte Materie ist.

Zweitens: Die traditionellen Vertriebs- und Verbreitungsmöglichkeiten sind heute einfach andere, sind verkürzt, sind teilweise überhaupt aufgehoben, aber die großen Labels versuchen, da noch einmal irgendwie Geld herauszuholen, wo eigentlich keines für sie mehr drinnen ist.

Und drittens: Es ist das Urheberrecht, so wie es jetzt ist, im Internet vor allen Dingen sehr kreativitätshemmend. Wenn beispielsweise bei einer Dokumentation, die irgend­wo gedreht wird, im Hintergrund Musik im Radio läuft, wo man die E-Rechte nicht kennt, dann kann diese Dokumentation nicht gesendet werden. Ich glaube, auch alle Collagierungen, Paraphrasierungen, Samplings und so weiter, all diese Dinge sind heute gang und gäbe. (Zwischenruf des Abg. Mag. Donnerbauer.) Herr Kollege Donnerbauer, Sie kennen das nicht, Sie wissen das nicht, Sie können damit nicht umgehen. Aber vielleicht kennen Sie in Ihrer Verwandtschaft jemanden, der davon betroffen ist und den Sie nicht gleich verurteilen wollen.

Wenn man die Urheber schützen möchte, dann sollte man meiner Meinung nach insbesondere das Urhebervertragsrecht verbessern, und da stellt sich auch die Cessio Legis in die erste Reihe. Der EuGH hat die Cessio Legis, wie sie in Österreich seit den dreißiger Jahren existiert, als nicht rechtsgültig, nicht dem EU-Recht entsprechend mehr oder weniger gecancelt. Also wir müssen jetzt daran arbeiten, das zu verbessern.

Ich bringe deshalb folgenden Entschließungsantrag ein.

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag zur Novellierung des Urheberrechtsgesetz – im Besonderen des § 38 Abs. 1, der sogenannten cessio legis – vorzulegen und Rege­lungen der Verwertungsrechte zu schaffen, die dem Unionsrecht entsprechen.

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Das alte Recht, es stammt noch aus den dreißiger Jahren, ist davon ausgegangen, dass Produzenten und Produzentinnen, wenn sie einen Film machen, mit einem hohen


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