Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 117

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biegt, wenn es ihr angenehm ist, oder sie dann ablehnt, wenn es zum eigenen Scha­den der Volkspartei ist.

Daher sage ich Ihnen eines: Wir haben im Ausschuss diesem Übereinkommen zuge­stimmt. Wir werden es hier nicht tun, und zwar als Signal, dass wir Angst vor dieser Umsetzung haben, und auch als Signal, dass wir Ihnen seit der Vorratsdaten­speicherung keinen Millimeter mehr über den Weg trauen. (Beifall beim BZÖ. – Rufe bei der ÖVP.)

14.35

14.35.20

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zuerst zur Abstimmung über den Antrag des Justizausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages in 1645 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen. (Abg. Grosz: Herr Präsident! Bei der SPÖ fehlt die Hälfte!)

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Ich lasse jetzt über den Antrag des Justizausschusses, wonach die Artikel 1 bis 22 und 35 bis 48 dieses Staatsvertrages im Sinne des Artikels 50 Abs. 2 Z 3 Bundes-Verfas­sungsgesetz durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen sind, abstimmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Justizausschusses, die französische Sprachfassung dieses Staatsvertrages gemäß Artikel 49 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegt.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Auch das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag des Abgeordneten Dr. Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Novellierung des Urheberrechts­ge­setzes – Abschaffung der cessio legis.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

14.37.237. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1675 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Allgemeine Grundbuchsgesetz 1955, das Grundbuchs­umstellungsgesetz, das Liegenschaftsteilungsgesetz, das Baurechtsgesetz, das Urkundenhinterlegungsgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz 2002, das 1. Euro-Justiz-Begleitgesetz und die Zivilprozessordnung geändert werden (Grundbuchs-Novelle 2012 – GB-Nov 2012) (1698 d.B.)

8. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1676 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz geändert wird (1699 d.B.)

 


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