biegt, wenn es ihr angenehm ist, oder sie dann ablehnt, wenn es zum eigenen Schaden der Volkspartei ist.
Daher sage ich Ihnen eines: Wir haben im Ausschuss diesem Übereinkommen zugestimmt. Wir werden es hier nicht tun, und zwar als Signal, dass wir Angst vor dieser Umsetzung haben, und auch als Signal, dass wir Ihnen seit der Vorratsdatenspeicherung keinen Millimeter mehr über den Weg trauen. (Beifall beim BZÖ. – Rufe bei der ÖVP.)
14.35
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zuerst zur Abstimmung über den Antrag des Justizausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages in 1645 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen. (Abg. Grosz: Herr Präsident! Bei der SPÖ fehlt die Hälfte!)
Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Ich lasse jetzt über den Antrag des Justizausschusses, wonach die Artikel 1 bis 22 und 35 bis 48 dieses Staatsvertrages im Sinne des Artikels 50 Abs. 2 Z 3 Bundes-Verfassungsgesetz durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen sind, abstimmen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Justizausschusses, die französische Sprachfassung dieses Staatsvertrages gemäß Artikel 49 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegt.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag des Abgeordneten Dr. Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Novellierung des Urheberrechtsgesetzes – Abschaffung der cessio legis.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1675 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Grundbuchsgesetz 1955, das Grundbuchsumstellungsgesetz, das Liegenschaftsteilungsgesetz, das Baurechtsgesetz, das Urkundenhinterlegungsgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz 2002, das 1. Euro-Justiz-Begleitgesetz und die Zivilprozessordnung geändert werden (Grundbuchs-Novelle 2012 – GB-Nov 2012) (1698 d.B.)
8. Punkt
Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1676 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz geändert wird (1699 d.B.)
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