Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 133

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phase heikle Themen verändert werden und die betroffenen Gruppen gar keine Möglichkeit haben, Stellung zu nehmen.

Aber immerhin, und das möchte ich Ihnen zugutehalten, Sie haben Ihren Fehler einge­standen  wobei ich es immer noch für die beste Variante halte, den Fehler nicht zu machen. Die zweitbeste Variante ist, auf einer Fehleinschätzung nicht zu beharren. Aber immerhin, Sie haben den Fehler eingestanden, und dann kam es zu dieser Sitzung im Justizministerium, wo SPÖ und ÖVP sowie die Oppositionsparteien Grüne und FPÖ anwesend waren. Und ja, Sie haben kapituliert und haben mehr oder weniger Ihren Vorschlag zurückgezogen.

Das ist auch der Kern. Sie haben sich hingesetzt und haben gesagt, okay, wir gehen wieder zur alten Regelung zurück und nur optional soll die neue gelten. Die alte Regelung, und das muss man wissen, lautet folgendermaßen: Wenn es eine Beschlag­nahmung gibt, dann hat der Betroffene ein Widerspruchsrecht, wenn er dieses Widerspruchsrecht geltend macht, dann entscheidet das Gericht. Neu ist bloß, dass er eine Mitwirkungspflicht hat, darzulegen, worin beispielsweise eine mögliche Umgehung der Verschwiegenheit bestünde. Das halte ich für akzeptabel.

Damit ist die alte Rechtslage gesichert, und damit ist auch gesichert, dass das Redaktionsgeheimnis oder das Anwaltsgeheimnis nicht unterlaufen werden. Optional kann er mit der Staatsanwaltschaft die Akten durchschauen, aber, Kollege Grosz, das, was Sie heraufbeschwören, ist unsinnig, denn jener Anwalt oder jener Journalist, der einen Widerspruch erhebt, will ja genau diese Geheimnisse schützen und wird sich daher, der Logik folgend, wenn er ein Geheimnis schützen will, nicht mit der Staatsan­waltschaft hinsetzen. Daher ist mit der Wiederherstellung der alten Rechtslage der Schutz der Berufsgeheimnisse in vollem Ausmaß gewährleistet.

Kollege Grosz, jetzt komme ich zu Ihnen. Sie haben ein Problem: Sie waren bei diesem Treffen nicht dabei, daher können Sie sich auch über den daraus resultieren­den Erfolg nicht freuen. Das ist Ihr Problem. Ich habe lange – nein, nicht lange, so viel Aufmerksamkeit haben Sie nicht –, ich habe darüber nachgedacht, weshalb Sie nicht dort waren. Möglicherweise war es mangelndes Selbstvertrauen. Vielleicht haben Sie sich nicht zugetraut, dass dort ein sinnvolles Ergebnis verhandelt wird, und sind deshalb gar nicht hingegangen. (Beifall bei den Grünen.)

Wir haben einen anderen Zugang. Wenn uns etwas stört, verhandeln wir, dann kämp­fen wir – und am Ende freuen wir uns, dass wir etwas erreicht haben. Und wir haben etwas erreicht, nämlich dass die alte Rechtslage wieder gilt! (Zwischenruf des Abg. Grosz.) Ich sage Ihnen etwas: RechtsanwältInnen und JournalistInnen haben sich bei mir gemeldet und sich dafür bedankt, dass die Opposition nicht nachgegeben hat.

Ich sage Ihnen, was die Medien über den selbsternannten Grundrechtsverteidiger Grosz schreiben. Die „Kleine Zeitung“ hat in einem Kommentar zu dieser Causa Folgendes geschrieben:

„Nun macht Grosz ganz untypisch gar mit einem Schweigegelübde von sich reden: ,Ich führe mit Beatrix Karl keine Gespräche mehr.‘ Folgerichtig boykottierte er Verhand­lungen über die Neuregelung des Berufsgeheimnisses. Der Schaden für die Allgemein­heit hielt sich jedoch in Grenzen: Eine Einigung konnte locker ohne das BZÖ erzielt werden. () Dass Grosz Gesprächsverweigerung betreibt, ist sein gutes Recht. Er sollte aber nicht wehleidig werden, wenn mangels Relevanz keiner mehr mit ihm und den Orangen ernsthaft reden will.“

 


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