Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 134

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Das ist eine treffsichere Analyse der Betroffenen zu Ihrem „Engagement“. (Zwischenruf des Abg. Brosz.) Wir haben uns eingesetzt, wir haben etwas durchgesetzt, und wir dürfen uns daher auch darüber freuen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

15.22


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich nun Frau Bundesministerin Dr. Karl zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


15.22.35

Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich bin angetreten, um eine sachorientierte Justizpolitik zu betreiben, die sich natürlich auch nicht öffentlichen Diskussionen verschließt und damit natürlich auch für Kritik offen ist. Als überzeugte Demokratin bin ich aber auch der Meinung, dass das Hohe Haus der richtige Ort für eingehende Diskussionen über Legislativvorschläge sein soll und meines Erachtens sogar sein muss. Ich scheue mich daher nicht, Ideen und Kritik, die in diesem legislativen Entscheidungsprozess auftreten, auch einzuar­beiten, damit wir gemeinsam zu einer besseren Lösung kommen können.

Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass sich diese Kritik an einer natürlich sehr wichtigen, aber doch an einer Detailfrage des nun vorliegenden Gesetzentwurfes entzündet hat. Die Hauptpunkte dieser Vorlage sind eigentlich unkommentiert ge­blieben. Sie wurden nun von Abgeordnetem Fazekas hervorgehoben, und ich möch­te daher ganz kurz auf diese mir sehr wichtig erscheinenden Punkte eingehen, bevor ich auf die erwähnten Kritikpunkte eingehe.

Die Reise- und Bewegungsfreiheit zwischen den europäischen Mitgliedstaaten hat zugenommen, und das wirkt sich natürlich auch auf die verschiedensten Bereiche aus. Daher ist es mir auch wichtig, dass es zu einer Beschleunigung und Verbesserung des Austausches von Informationen des Strafregisters kommt, nämlich zum Austausch von Informationen des Strafregisters zwischen den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten. Damit soll verhindert werden, dass Vorstrafen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat im Falle einer Verurteilung in Österreich unberücksichtigt bleiben.

Auch sind in Hinkunft die im EU-Ausland im Zusammenhang mit Verurteilungen wegen Sexualstraftaten an einer minderjährigen Person ausgesprochenen Tätigkeitsverbote in das Strafregister einzutragen. Um im Sinne meiner Politik zum Schutz von Kindern vor Gewalt und sexuellem Missbrauch bestehende Gesetzeslücken zu schließen, soll den Jugendwohlfahrtsträgern künftig eine unbeschränkte Abfrage des Strafregisters über einen potenziellen Gewalttäter ermöglicht werden. Das Ziel ist, den konkreten Verdacht einer Kindeswohlgefährdung besser prüfen und damit natürlich mögliche Missbrauchs­fälle vermeiden und verhindern zu können. Damit wird auch einer Forderung der Landeshauptleutekonferenz entsprochen.

Darüber hinaus soll Jugendwohlfahrtsträgern zur Beurteilung der Eignung von Pflege- und Adoptiveltern auch die Möglichkeit eingeräumt werden, Auskünfte aus der Sexualstraftäterdatei zu erhalten.

Schließlich haben – und jetzt komme ich zum Gegenstand der Kritik – Erfahrungen in Wirtschaftsstrafverfahren gezeigt, dass die lange Verfahrensdauer auch von der Dauer der Entscheidung, ob in bestimmte Unterlagen Einsicht genommen werden darf, oder nicht, abhängt. Daher haben wir nach Maßnahmen gesucht, das Verfahren aufgrund eines Widerspruchs des Betroffenen gegen eine Sicherstellung von Unterlagen ohne Verlust der Rechtsstaatlichkeit zu vereinfachen und zu beschleunigen, ohne Rechts­schutz­positionen zu gefährden.

Das heißt, einerseits bin ich immer wieder mit der Kritik konfrontiert, dass die Verfahren zu lange dauern, andererseits sind auch die Maßnahmen zur Beschleunigung und zur


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