Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 142

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Das ist also überhaupt nichts, das dazu führt, dass der Umweltschutz verbessert wird, sondern es ist nur eine weitere Bevormundung der Bürger. Es werden Kosten ver­rsacht, weil jetzt jeder so ein Gutachten machen lassen muss, und es kann allenfalls zu Strafen führen. Das sind genau die Maßnahmen, die ich einfach nicht verstehe, wo ich nicht verstehe, warum so unnötig auch in die Vertragsfreiheit der Bürger eingegriffen wird, warum so unnötig ein bisschen auch in ihre eigene Vernunft oktroyierend einge­griffen wird. Daher lehnen wir das definitiv ab. (Beifall bei der FPÖ.)

15.49


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Steibl. – Bitte.

 


15.50.25

Abgeordnete Ridi Maria Steibl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Abgeordneter Stefan, ich glaube, dass Sie da zu viel aus der Sicht Ihres Zivilberufes gedacht haben, was völlig legitim ist, aber ich meine, dass gerade das vorliegende Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 bessere Informationen für Mieter und Käufer von Immobilien vorsieht.

Inhaltlich gesehen wird zur Umsetzung der Bestimmungen der EU-Gebäude­richt­linie 2010 ein neues Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 erlassen, das an die Stelle des Gesetzes aus dem Jahre 2006 tritt. Ich weiß selbst aus den Erfahrungen, die ich beim Umbau eines Hauses gemacht habe, was sich in der heutigen, schnelllebigen Zeit in sechs Jahren alles verändert.

Dieses Thema ist nicht nur ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, bei dem es auch in Richtung Energiesparmaßnahmen geht, sondern das stellt meines Wissens auch einen Wohlfühlfaktor dar. Es entsteht eine größere Lebensqualität dadurch, dass man zum Beispiel geringere Heizkosten und so weiter hat.

Bei Immobilieninseraten müssen zum Beispiel in Zukunft immer auch die wichtigen Energiekennzahlen des Objektes angegeben werden. Also ich finde, dass das einfach zur Unterstützung der Käufer dient. Damit erhalten Interessenten eine klarere Ent­scheidungsgrundlage beim wichtigen Thema Energiekosten. (Abg. Mag. Stefan: Das wird dadurch nicht besser! Das gibt ja nur die Werte an!) Man weiß so im Vorhinein relativ genau, mit welchen Heizkosten zu rechnen ist. Weiters wird den Käufern oder Mietern die Durchsetzung ihres Rechts auf einen Energieausweis sozusagen erleich­tert.

Es gab ja bislang ein gewisses Regelungsdefizit beziehungsweise gab es keine Bestimmungen, welche Rechtsfolge an einen vorgelegten Energieausweis anknüpft. Das basierte eher auf Goodwill. Dieses Manko wird nun mit einer eigenen Gesetzes­bestimmung behoben.

Außerdem wird das neue Gesetz – das sollte man auch bedenken – erst mit 1. Dezember 2012 in Kraft treten. Damit wird allen betroffenen Gruppen genug Zeit eingeräumt, die Vorgaben umzusetzen.

Jedenfalls: Alles, was mit Energie, alles, was mit Umweltschutz zu tun hat, sollte uns tatsächlich am Herzen liegen – und nicht nur geschäftliche Interessen! (Beifall bei der ÖVP.)

15.53


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Grosz. –Bitte.

 


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