Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 143

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15.53.27

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Frau Kollegin Steibl, es freut mich ja, dass Sie mittlerweile Gesetze mit „Wohlfühlfaktor“ beschließen. Jedenfalls: Sie verkomplizieren etwas, wälzen die Kosten auf jene um, die in diesem Land noch Eigentum haben – und das ist ja laut ÖVP auch schon schändlich, denn Ihrer Ansicht nach darf man ja offensichtlich gar nichts mehr haben; man darf kein Haus besitzen, keine Wohnung, et cetera. Das zählt bei Ihnen von der ÖVP offensichtlich alles schon zum „Wohlfühl­faktor“.

Die Entmündigung der Menschen in unserem Lande stellt also für Sie von der ÖVP einen „Wohlfühlfaktor“ dar, auch die Erhöhung der Kosten durch Verwaltungsrichtlinien, die Sie überschießend von der Europäischen Union in Ihrer parteipolitischen Knecht­schaft übernehmen – und dies zulasten des Hausbesitzerbundes. In diesem Zusam­menhang darf ich Sie von der ÖVP im Übrigen an die Stellungnahmen der Wirtschafts­kammer dazu erinnern. In vielen weiteren Stellungnahmen wurde das ähnlich gesehen. Aber trotzdem ist das für Sie, Frau Kollegin Steibl, eine Gesetzesmaterie mit „Wohlfühlfaktor“. Sie machen nur mehr Gesetze entsprechend diesem „Wohlfühlfaktor“: Die Menschen zahlen, die Hausbesitzer zahlen, aber Hauptsache ist, Sie fühlen sich dabei wohl.

Aber da haben Sie leider Gottes Ihre Funktion missverstanden, Frau Kollegin Steibl, denn es geht nicht darum, dass Sie sich da wohlfühlen, wenn Sie da in der zweiten Reihe sitzen, sondern es geht darum, dass in unserem Land Gesetze beschlossen werden, damit sich die Bürgerinnen und Bürger wieder wohlfühlen – und sie nicht entmündigt werden. (Abg. Steibl: Ich sitze in der zweiten Reihe, aber Sie sitzen in der vierten Reihe!) Jeder muss in Zukunft einen Ausweis für seine Immobilie anfertigen lassen, beim Verkauf wird es noch komplizierter. Daher meine Frage: Was wollen Sie denn den Menschen in unserem Land noch alles erklären?!

Wir wissen, was Raucher betrifft gibt es die Entmündigung. Ihre ehemalige Gesund­heitsministerin – sie ist im Übrigen auch nicht mehr da, Kdolsky hat sie geheißen – hat gemeint, Schweinebraten darf nicht mehr gegessen werden. Und jetzt wollen Sie den Leuten erklären, wie sie zu leben haben, wie sie zu wohnen haben, was sie essen dürfen, wann sie schlafen müssen! – Entschuldigen Sie, aber das ist doch eine Nacht­wächterpolitik, die Sie von der ÖVP hier betreiben, Frau Kollegin Steibl!

Wir werden das auch im Sinne der Stellungnahmen der Wirtschaftskammer – das geben wir unumwunden zu –, im Interesse all jener Organisationen, die das massiv kritisieren, im Interesse des Hausbesitzerbundes, im Interesse des Eigentums ab­lehnen. (Beifall beim BZÖ.)

15.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Becher. – Bitte.

 


15.55.37

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Umsetzung dieser Gebäuderichtlinie 2010/31 der EU wird das relativ junge Energieausweis-Vorlage-Gesetz aus 2006 novelliert. Das ist schon dargelegt worden. Wesentlich dabei ist, dass eben in Zukunft verpflichtend dieser Energieausweis beim Verkauf vorgelegt werden muss oder auch in Inseraten angegeben werden muss, wenn etwas zum Verkauf angeboten wird.

Wesentlich dabei ist, dass damit über die energetische Qualität des Gebäudes infor­miert wird. Im Energieausweis findet sich allerdings nur der errechnete Kennwert und nicht der tatsächliche Energieverbrauch. Das ist immer schon das Problem beim Energieausweis gewesen. Das heißt, im Einfamilienhausbereich wird es wahr­schein-


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