Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 144

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lich übereinstimmen, wird es im Wesentlichen so sein, dass der Kennwert auch dem Verbrauch entspricht. Im Mehrfamilienhaus, also im städtischen Bereich, wird das wahrscheinlich nicht immer der Fall sein, vor allem dann nicht, wenn die Wohnungen eher exponiert liegen, besonders schlecht beheizbar sind. Das heißt, die Energie­qualität der Wohnung wird vom Wert, der die Gesamtenergieeffizienz ausweist, ab­weichen. Vor allem auch bei Gebäuden im Altbestand wird es wahrscheinlich oft schwierig sein, dass dafür ein Energieausweis vorgelegt wird, weil Unterlagen mög­licher­weise nicht mehr vorhanden sind, was dazu führt, dass die Erstellung dieses Ausweises schwieriger und auch teurer sein wird.

Zu befürchten ist, dass mit dieser Novelle auch die Erstellung des Ausweises teurer wird, und zwar aufgrund der Haftungsbestimmungen, die ja ausgeweitet werden. Seit der Novelle 2009 besteht die Möglichkeit, den Mietern die Kosten über die Haupt­mietzinsreserve – ich spreche hier vom Mehrfamilienhaus – anzulasten.

Wir stellen uns vor, dass es ein öffentliches Register gibt. An sich besteht dafür die Rechtsgrundlage. Mit einem solchen öffentlichen Register, ähnlich jenem, wie es das Grundbuch darstellt, würden sich die Strafbestimmungen und auch Aushändigungs­probleme erübrigen, wenn jeder, bevor er ein Haus oder eine Wohnung erwirbt, in diesem Register nachsieht.

Wir werden dem vorliegenden Gesetz natürlich unsere Zustimmung geben. Ich ersuche aber trotzdem Sie, Frau Ministerin, und das Ressort bei einer nächsten Novelle im Vorfeld auch mit den Betroffenen in engeren Kontakt zu treten, denn mög­licher­weise hätte die Auslegung des Zeitpunktes, wann dieses Gesetz in Kraft treten soll, nicht so streng sein müssen, und wir hätten noch Zeit gehabt, einige Schwierig­keiten zu beseitigen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

15.58


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stein­hauser. – Bitte.

 


15.59.06

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Der Energieausweis ist ein sinnvolles Instrument, weil er einerseits MieterInnen wie auch VermieterInnen, andererseits auch KäuferInnen und VerkäuferInnen Aufschluss über die Energieeffizienz eines Hauses gibt. Es ist unbestritten, dass das klimapolitisch sinnvoll ist. Die wenigsten wissen, wenn es diesen Energieausweis nicht gibt, über den Zustand hinsichtlich der Energieeffizienz eines Hauses Bescheid. Aber es ist auch mietrechtspolitisch sinnvoll, weil ein Mieter, wenn er in eine Wohnung einzieht, wissen soll, was ihn in etwa an Heizkosten erwartet.

Aber aus Anlass der heutigen Diskussion möchte ich Sie, Frau Ministerin, auf ein anderes Dilemma hinweisen, weil wir ja grundsätzlich einmal über die Mietzinsbildung diskutieren sollten, nämlich auf ein Dilemma im Zusammenhang mit der thermischen Sanierung.

Wir haben folgendes Problem: Für die Erhaltung eines Hauses ist der Vermieter zu­ständig. Der steckt insofern in einem Dilemma, als dass er thermische Sanierungen nicht bezahlen will, weil er für sich keinen Nutzen sieht. Den Nutzen hat nämlich nachweisbar der Mieter, weil dessen Energiekosten sinken. Der Mieter ist aber logischerweise – und das ist auch richtig – nicht für die Erhaltungskosten eines Hauses zuständig. Das soll sich auch nicht ändern. Der Vermieter soll für die Erhaltungskosten zuständig bleiben.

Aber ich werbe dafür, weil es ohnedies notwendig ist, einmal die Mietzinsbildung im MRG zu überarbeiten. Da wäre es sinnvoll, darüber nachzudenken, ob man nicht den


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