Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 131

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sehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Zeiten des Präsenz- und Zivildienstes, der während der Studien­zeit absolviert wird, oder Zeiten des Mutterschutzes werden auf die vorgesehene Studienzeit nicht angerechnet.

2) Allfällige andere oder zusätzliche sinnvolle Studienbeitragsbefreiungstatbestände  vorzuschlagen.

3) Für alle nicht unter 1) oder 2) fallende österreichische Staatsbürger oder EU Bürger, soll die jeweilige Universität autonom jedoch nicht höher als 500,- Euro / Semester Studiengebühren festlegen.

4) Die Studiengebühren sind von den Universitäten zweckgebunden für Lehre und Infrastruktur der Lehre zu verwenden.“

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Wenn wir diese Materie, die heute zu beschließen ist, genauso schaffen wie das Thema Studiengebühren, dann sollte eigentlich einer guten Zukunft für die Wissen­schaft und für die Universitäten nichts mehr im Wege stehen. (Beifall bei der FPÖ.)

14.59


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Graf und weiterer Abgeordneter betreffend Studiengebühren – Klarheit für die Studierenden und Universitäten

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 10, Bericht des Wissen­schaftsausschusses über die Regierungsvorlage (1710 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird (1741 d.B.), in der 153. Sitzung des Nationalrates, XXIV.GP, am 19. April 2012

Die unterschiedlichen Positionen in Sachen Studiengebühren sind bekannt. Der Ge­setz­geber ist aufgerufen, die Zwietracht innerhalb der Regierung zu überwinden und im Sinne der Studierenden  und der Universitäten den Zustand der Unsicherheit zu been­den.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, ehestmöglich eine Regierungsvorlage vorzu­legen mit dem Ziel:

1) Studierende, welche die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, EU Bürger sind oder denen Österreich auf Grund eines völkerrechtlichen Vertrages (wie zB der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, BGBl. Nr. 55/1955) dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren hat wie Inländern, haben, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als zwei Semester überschreiten, keinen Studienbeitrag zu entrichten. Wird ein Studienabschnitt in der


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