Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 265

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reitung dieser sensiblen Materie mit der auch notwendigen Sensibilität vorgegangen worden ist, die wir speziell in diesem Land unserer jüdischen Gemeinde gegenüber im höchsten Ausmaß auch schuldig sind.

Wir haben alle, trotzdem das Gesetz mit größter Sorgfalt vorbereitet ist, dann, als das Gesetz hier im Haus gelandet ist, besorgte Mails bekommen. In Auseinandersetzung, in Kooperation mit den Vertretern der Kultusgemeinde ist dann eine Lösung gefunden worden, die zu der schon erwähnten Ergänzung geführt hat, die eine angemessene Vertretung aller bestehenden Traditionen sicherstellen und gewährleisten soll und die Sorge tragen soll, dass es zu keiner Benachteiligung einzelner Gruppen kommen soll, im Speziellen eben die Sorge des liberalen Judentums ernst nehmen und aufgreifen und die entsprechende Pluralität gewährleisten soll.

Es ist eine Regelung gefunden worden, die die Zustimmung der Kultusgemeinde findet, die im Ausschuss auch noch die Zustimmung aller Parteien gefunden hat, die heute immerhin die Zustimmung von vier Parteien finden wird und somit eine tragfähige Mehrheit hat. Das ist gerade in solch einer Materie besonders wichtig. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

22.42

22.42.22

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Es wird kein Schlusswort gewünscht.

Wir kommen nunmehr zunächst zur Abstimmung über den Antrag des Herrn Abge­ordneten Dr. Rosenkranz, den Gegenstand an den Unterrichtsausschuss rückzuver­weisen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen, um ein ent­sprechen­des Zeichen. – Dieser Antrag findet nicht die Mehrheit, ist damit abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1748 der Beilagen.

Der vorliegende Entwurf kann im Sinne des Artikels 14 Abs. 10 Bundes-Verfassungs­gesetz nur in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und mit einer Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.

Somit stelle ich zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf ihre Zustim­mung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Er ist mehrheitlich angenommen, und ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist wiederum mehrheitlich angenommen, und wiederum stelle ich ausdrücklich die verfassungs­mäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

 


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